Mietrecht, Reparatur Waschmaschine

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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snufi
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Registriert: 31.05.2007, 11:33

Mietrecht, Reparatur Waschmaschine

Beitrag von snufi » 31.05.2007, 11:35

Nach einigem Suchen, und nichts gefunden - hier ein neues Thema:
Bin Hauptmieterin einer Wohnung seit ca. 2 Jahren - bin in eine neu renovierte Wohnung mit allen Geräten (nagelneue Geräte) eingezogen.
Nun ist meine Waschmaschine defekt - wäscht nicht mehr richtig oder irgendwas mit der Elektronik (was weiß ich als Frau schon ..pf) - muss die Reparatur nun der Vermieter oder ich als Mieter zahlen? Im Mietvertrag ist nichts für die Waschmaschinge geregelt, da steht lediglich, dass sie mitvermietet wird (es steht nur, dass ich die Gastherme warten muss, was doch gegen das neue Mietrecht ist, oder) ... jedenfalls, wer bezahlt nun??

Das ist das einzige was im Mietvertrag steht:
"Mitvermietet ist die Küchenausstattung, bestehend aus ..., sowie Ausstattung des Bades, bestehend aus einem Waschbecken, einer Badewanne und einer Waschmaschine."

Weiter steht weiter hinten:
"... Die Hauptmieter haben das Mietobjekt und seine Einrichtung, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs- und Wasserleitungs- und sanitären Anlagen, sowie die Gastherme zu warten und so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst."

Danke für Antworten ....



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 01.06.2007, 06:56

Dem Vermieter obliegt die Reparatur. Solche Geräte (wie Waschmaschine, Spülmaschine) werden nicht vom MRG umfasst, deswegen gilt nur das ABGB. Der Gegenstand wurde mitvermietet und muss funktionieren, oder vom Vermieter repariert oder ersetzt werden. Ausnahme ist nur wenn der Vermieter nachweisen kann, dass Sie das Gerät fahrlässig beschädigt haben. Die natürliche Abnutzung muss vom Vermieter getragen werden. Sie dürfen sogar den Mietzins einseitig reduzieren, wenn das Gerät nicht innerhalb angemessener Frist instand gesetzt wird. Anderes wäre, wenn diese Reparaturen schon im Mietvertrag zur Last des Mieters eindeutig vereinbart worden wären.
mfg, memil@gmx.net

Tom100
Beiträge: 35
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Tom100 » 01.06.2007, 19:19

Noch eine kleine Ergänzung zu Memils posting:
es steht nur, dass ich die Gastherme warten muss, was doch gegen das neue Mietrecht ist, oder
Nein, ist es nicht. Wenn sie ein Gerät 10 Jahre lang nicht warten lassen obwohl im Mietvertrag eine jährliche Wartung vereinbart wurde dann ist das fahrlässig. Gleiches gilt für unsachgemäße Installationen, egal ob Elektro, Gas oder Wasser.

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