Mein Problem ist folgendes, ich habe am 17. 5. meine Wohnung, in der ich als Untermieterin wohnte, an meine Vermieterin übergeben. Sie hat mir die Kaution ausgehändigt und ich ihr die Schlüssel übergeben.
Nun habe ich heute einen Anruf bekommen, dass die Therme tropft und alles unter Wasser steht und ich diese Kosten tragen solle. Die Sache ist jene, dass ich bevor ich die Wohnung übergeben habe, die Therme hab reparieren lassen und natürlich davon ausgegangen bin, dass diese auch wieder funktioniert (was sie ja auch tat, zu dem Zeitpunkt als ich auszog).
Kann mir meine ehemalige Vermieterin rechtlich noch an?
Vielen Dank für die Hilfe
Probleme nach Wohnungsübergabe
Sie kann nichts tun. Stellen Sie sich einfach tot und warten Sie ab. Thermenreparatur werden nicht einmal mehr von Mietern verlangt. Wenn Sie Untermieterin gewesen sind, ist die Sache noch einfacher für Sie. Sie sollten aber Ihren Untermietvertrag von Experten überprüfen lassen.
mfg, memil@gmx.net
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