Mietminderung bei Löschschäden durch Brand bei Nachbar
Verfasst: 25.05.2007, 13:01
hallo,
bei einem Bekannten hat es in der Wohnung über ihnen gebrandt, als sie heimkamen, ist der Putz abgebröselt weil die Decke vollkommen durchnässt war, der Grossteil der Wohnung ist voll mit pampigen braunen Löschwasser-Schleim, es stinkt überall, etc.
Ich dachte dass eine Mietminderung, bis alles wieder instandgesetzt ist, möglich wäre, da es sicher ein Weilchen dauern wird, alles zu reparieren, da die Decken,Wände echt sowas von nass sind dass es aufgeschwemmt ist & halt bröckelt.
Im mietvertrag steht aber jetzt dass eine Mietminderung NICHT möglich ist, ich weiß nicht ob da genau steht ob es darum geht dass Mietminderung bei Reparaturarbeiten nicht möglich ist, oder konkret bei Wohnungsschäden.
Aber meine allgemeine Frage ist, ob das wirklich möglich ist, dass man echt GAR keine Mietminderung geht, obwohl Hälfte des Wohnzimmers, Schalfzimmer, Küche wortwörtlich im Eimer sind.
Im Moment stinkt es auch noch von den Löschmitteln in der Wohnung, aber auch so ist es außer dem Gästezimmer & dem Bad nicht bewohnbar.
Gibt es da vielleicht ein neues OGH Urteil ob das zulässig ist, sowas im Mietvertrag stehen zu haben oder ähnliches?
Das mit den Reparaturen kann sich nämlich echt noch hinziehen, da die Hausversicherung, gerade mit der Eigetümerversicherung & der Haushaltsverischerung meiner Freunde herumstreitet, wer überhaupt was zahlen soll.
Sind dankbar für jeden Tipp.
danke
bei einem Bekannten hat es in der Wohnung über ihnen gebrandt, als sie heimkamen, ist der Putz abgebröselt weil die Decke vollkommen durchnässt war, der Grossteil der Wohnung ist voll mit pampigen braunen Löschwasser-Schleim, es stinkt überall, etc.
Ich dachte dass eine Mietminderung, bis alles wieder instandgesetzt ist, möglich wäre, da es sicher ein Weilchen dauern wird, alles zu reparieren, da die Decken,Wände echt sowas von nass sind dass es aufgeschwemmt ist & halt bröckelt.
Im mietvertrag steht aber jetzt dass eine Mietminderung NICHT möglich ist, ich weiß nicht ob da genau steht ob es darum geht dass Mietminderung bei Reparaturarbeiten nicht möglich ist, oder konkret bei Wohnungsschäden.
Aber meine allgemeine Frage ist, ob das wirklich möglich ist, dass man echt GAR keine Mietminderung geht, obwohl Hälfte des Wohnzimmers, Schalfzimmer, Küche wortwörtlich im Eimer sind.
Im Moment stinkt es auch noch von den Löschmitteln in der Wohnung, aber auch so ist es außer dem Gästezimmer & dem Bad nicht bewohnbar.
Gibt es da vielleicht ein neues OGH Urteil ob das zulässig ist, sowas im Mietvertrag stehen zu haben oder ähnliches?
Das mit den Reparaturen kann sich nämlich echt noch hinziehen, da die Hausversicherung, gerade mit der Eigetümerversicherung & der Haushaltsverischerung meiner Freunde herumstreitet, wer überhaupt was zahlen soll.
Sind dankbar für jeden Tipp.
danke