Unrechtmässige Untervermietung - Dringend!

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Nina Beck
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Unrechtmässige Untervermietung - Dringend!

Beitrag von Nina Beck » 17.05.2007, 17:51

Hallo zusammen,
seit dem Einzug meines Mieters vor ein-einhalb Jahren hatte ich nur Sorgen mit Ihm (Beschwerden der Nachbarn da laut, nie erreichbar, Aufbewahrung von Sachen im Keller die eine Feuergefahr darstellten, unpünktliche Mietzahlungen usw).

Doch jetzt ist er wirklich zuweit gegangen: ich habe gestern erfahren dass er die Wohnung untervermietet hat! Die Frau an welche er die Wohnung untervermietet hat er angelogen - er sagte er habe alles mit mir geklärt, dabei wusste ich bis gestern nichts davon. Sie wohnt bereits seit zwei Wochen mit ihren zwei Kindern in der Wohnung und hatte sich bei mir nur deshalb gemeldet weil der Strom wegen Nichtzahlung seitens des Mieters inzwischen abgestellt wurde.

Daher meine Frage: laut Vertrag bin ich ja noch eineinhalb Jahre an den Mieter gebunden - ist eine ungenehmigte Untervermietung ein Kündigungsgrund?

Ich möchte sofort reagieren, bitte dringend um eine Info! Ich möchte ihn gerne raus haben und werde die Wohnung voraussichtlich nicht mehr vermieten.

Bin für alle Infos dankbar!



MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 18.05.2007, 06:26

Liebe Frau Nina! Sie können doch nicht sagen, dass weil Ihre Ehe kaputt ging Sie sich nie wieder verlieben werden. Mit Mieter ist dasselbe, vielleicht kriegen Sie einen neuen Mieter, der korrekt ist und Sie können das Objekt weiter bewirtschaften. Ich weiß nicht wo Sie zu Hause sind, aber ich gebe Ihnen einen Tipp von Hausverwaltungen. Damit brauchen Sie nicht einmal den säumigen Mieter klagen. Wenn die Wohnung leer untervermietet wurde (oder die dort stehenden Möbel Ihnen gehören) schließen Sie einfach einen neuen Mietvertrag mit der Frau und Sie haben schon eine neue Mieterin. Sie kassieren die Miete selbst und die Sache ist erledigt. Das ist nicht rechtlich vorgesehen (man kann nicht zwei Mietverhältnisse zu gleicher Laufzeit abschließen), aber nachdem der Mieter „ausgezogen“ ist, und Sie eine vertragslose Person in Ihrer Wohnung fanden, können Sie die Situation so betrachten, dass der Mieter sich aus dem Mietverhältnis abgekoppelt hat und Sie die neue Mieterin legalisiert haben. Das ist möglich. Sie brauchen nur die Türzylinder austauschen, schauen dass der „Exler“ aus dem Melderegister abgemeldet wird, und dass die neue Mieterin als Hauptmieterin angemeldet wird. Der Vertrag mit ihr können Sie befristet abschließen und schon alles läuft wie in Butter… Und die Frau soll den Strom in eigenen Name anmelden.
Wenn Sie nähere Hilfe benötigen melden Sie sich direkt bei uns (memil@gmx.net), ich empfehle immer in solchen Situationen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, Sie können aber vorerst diese günstigere Variante ausprobieren.
mfg,
MEMIL

Nina Beck
Beiträge: 2
Registriert: 17.05.2007, 17:36

Beitrag von Nina Beck » 28.05.2007, 13:55

Hallo Memil,
ich fürchte das wird so einfach nicht funktionieren wie Sie es vorschlagen. Mein Eindruck von dieser neuen Untermieterin ist, dass sie genauso unzuverlässig ist wie der eigentliche Mieter - auch sie ruft nicht zurück, und ob sie die Miete sich auch wirklich leisten kann bezweifle ich (sie scheint auch finanzielle Probleme zu haben).
Ich will doch nicht ein Problem mit einem anderen ersetzen!

Da ich keine Lust auf weitere Probleme habe (mit jedem neuen Mieter hat man immer wieder das grosse Risiko, und bei der gesetzlichen Lage in Österreich ist man als Vermieter deutlich benachteiligt), möchte ich das Problem ein für alle Mal lösen - ich will die Wohnung verkaufen. Mein Geld kann ich anders problemfrei anlegen! (Und ja, ich würde mich auch nach einer gescheitertenh Ehe wieder verlieben. Ihr Vergleich zwischen Liebe und einer geschäftlicher Vereinbarung hinkt!)

Während der ersten Unterhaltung mit der Untermieterin hat sie übrigens erwähnt dass die Wohnung "verwüstet" ist (vermüllt und verschimmelt - als ich zehn Jahre in der Wohnung lebte, hatte ich niemals Schimmel!), da sie Angst hatte das könnte ihr angelastet werden.

Inzwischen habe ich vor über einer Woche einen eingeschriebenen Brief an den Mieter geschrieben, in dem ich ihm wegen unrechtmässiger Untervermietung und nachteiligem Gebrauch der Wohnung gekündigt habe. Natürlich hat es bis jetzt keine Reaktion gegeben, weder auf diesen Brief noch auf die Rückrufbitten auf seiner mailbox.
Als nächstes möchte ich eine Räumungsklage einreichen. Wo könnte ich nachlesen wie das gemacht wird?

Memil, auch wenn ich anderer Meinung bin, danke ich Ihnen trotzdem für Ihre Hilfe!
Nina

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