ich habe 3 jahre in einer mietwohnung gewohnt. Das Mietverhältnis wurde am 31.03.07 beendet. Ich habe in dieser Wohnung fachgerecht jlousien montieren lassen. Ich werde nun vom vermieter deshalb der Besitzstörung beschuldigt und er spricht von einer Wertminderung.
Ich kann aber auf seinen vorschlag eingehen, und einem drastischen abschlag bei der Rückzahlung, der von mir hinterlegten kaution zustimmen. Dann verzichtet er auf eine Klage.
Ich brauche nun eine Entscheidungshilfe
Einbauten in einer Mietwohnung
Also Erika! Das klingt nach Pokerspiel. Jalousien sind notwendige Einrichtungen einer Wohnung, deren Montage nie zu einer Besitzstörungsklage führen kann. Darüber hinaus, müsste der Vermieter die Klage innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme der behaupteten „Störung“ einbringen, sonst ist der Tatbestand als solche präkludiert. Ob nun Schadensersatz wegen Wertminderung begründet ist, kann ich nach Ihrer Schilderung nicht einmal spekulieren, ich bezweifle aber sehr stark. Ich würde in Ihrer Stelle die Klage seelenruhig auf mich zukommen lassen, und die Kaution vollständig zurück verlangen. Entscheiden (wie Sie selbst erwähnt haben) kann ich für Sie nicht.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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