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Generalsanierung Eigentumswohnung
Verfasst: 04.05.2007, 12:16
von Alpenkrebs
Ich besitze eine Eigentumswohnung (BJ 1975), die völlig in Ordnung ist, bei einigen Eigentümern sind angeblich die Fenster defekt, ansonsten sind bei der Anlage nur Kleinigkeiten nicht in Ordnung zu sanieren. Jetzt hat die Immobilienverwaltung im Rahmen einer Hausversammlung mit meiner Meinung nach fragwürdigen Angaben - die Wohnbauförderung gibts vielleicht nicht mehr, Sondersteuern für Wohngebäude mit hohem Energieverbrauch usw. - eine knappe Mehrheit ( 52%) dazu gebracht, eine Generalsanierung durchführen zu lassen, die mich mit rund 19.000.- euro belasten würde. Reichen die 52% aus für eine derart große Sanierung und bin ich verpflichtet, die Fenster tauschen zu lassen ? Sie sind ganz in Ordnung, außerdem habe ich ziemlich teure Außenrolläden machen lassen, die ich nicht mehr nutzen kann. Kann das sein, daß die Hausverwaltung mitschneidet ? Sie hat ziemlich Druck gemacht auf die Leute.
Wenn jemand diesbezügliche Erfahrungen hat, bitte ich um Antwort !!!
der Alpenkrebs
Verfasst: 09.05.2007, 21:28
von MEMIL
Der Beschluss mit einer -- wenn immer knappen – Mehrheit, ist (allein aus diesem Grund) in Ordnung. Nun, wenn der Beschluss aus anderen Gründen nicht gesetzkonform zustand gekommen ist, kann ich den Sachverhalt nicht virtuell beurteilen. Darum geht es bei Ihrer Anfrage aber auch nicht. Nun, zu Kostenfragen: Einerseits muss man bedenken, dass wenn Sie den Beschluss nach § 29 WEG anfechten möchten (da gibt es vielen Gründen, Sie brauchen aber eine persönliche Beratung und Überprüfung des Schachverhaltens samt Unterlagen) können Sie dies grundsätzlich bis 3 Monaten ab Anhang des Beschlusses im Stiegenhaus vornehmen (sogar 6 Monate, wenn der Beschluss nicht aufgehängt oder nicht zusgestellt wurde). Diese Anfechtung wird aber nicht verhindern, dass, wenn die Sanierung wirklich notwendig ist, diese früher oder später durchgeführt werden muss. Beim Gericht können Sie die Klage verlieren oder einen Vergleich abschließen müssen, die Ihnen nur Kosten bringt, und dann erst richtig auch die Vorschreibung für die Sanierung. Als benachteiligte Minderheit, können Sie aber die Sanierung beim Gericht, Mittels Anfechtung des Beschlusses überprüfen lassen und eventuell eine Kostenreduktion erreichen (theoretisch sogar verhindern, was jedoch in der Praxis nicht oft vorkommt).
Was ich Ihnen empfehlen kann, ist sich mit der Hausverwaltung in Kontakt zu setzen und statt gegen, dafür eintreten und (vielleicht mit anderen Miteigentümern) versuchen Sie die Kosten zu minimieren. Wohnbausanierung wird in Ihrem Fall nicht mehr geben, aber es gibt noch einigen Möglichkeiten der Förderung (je nachdem wo sich Ihre Liegenschaft befindet). Da kann sich die Hausverwaltung sicher informieren und ausnützen. Auch kann die Sanierung durch einfachere Kalkulation und günstige Angeboten, die Sie selbst überprüfen können verbilligt werden. Was die Rolläden betrifft, da kann Ihnen niemand helfen, weil Sie offensichtlich diese ohne schriftliche Zustimmung der Hausgemeinschaft (wie üblich) eingebaut haben. Wenn nicht, dann sollten Sie auch diese Situation überprüfen lassen. Schadensersatz, oder Kostenminderung für Sie wären hier nicht unrealistisch. Dafür benötigen Sie bestimmt anwaltliche Beratung, oder wenden Sie sich an einer Mieterorganisation. Bei Bedarf kann ich Ihnen einige Vorschläge per Mail direkt senden (Das tue ich nicht hier im Forum aus Prinzip, weil ich keine Werbung für Anwalt A oder B, oder Organisation A oder B machen möchte, was nicht Sinn und Zweck des Forums sein sollte)
mfg,
memil
memil@gmx.net
Verfasst: 17.05.2007, 22:13
von patriotin
Ich habe zur Zeit das gleiche Problem. Die Hauseigentümer haben die Thewosan-Sanierung mit 85 % beschlossen. Der Beschluss fand bei einer Eigentümerversammlung statt, wo die Hausverwaltung ziemlich darauf gedrängt hat und nur einen Gesamtbetrag genannt hat, ohne genaue Kalkulation der Posten. Der Beschluss wurde also gefasst, bei schriftlichem Vorliegen des Protokolles sind genau all' diese Fragen und Zweifel aufgetaucht.
Wir haben jetzt in einer nachträglichen Versammlung (ohne Hausverwaltung) beschlossen, diesen Beschluss nicht zu beeinspruchen (aufgrund der fehlenden Rechtsvertretung sowie der Verfahrenskosten) allerdings haben wir der Hausverwaltung mitgeteilt, dass wir diesen vorerst ruhend stellen, da wir noch Bedenkzeit brauchen. Wir holen uns aber jetzt die verschiedenen Kostenvoranschläge selbst ein und wollen versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Ich glaube nämlich, dass die Hausverwaltungen bei den Sanierungen für die Bauaufsicht ordentlich mitschneiden, was wir verhindern wollen.
Wir werden selbst entscheiden, wann wir was und zu welchem Zeitpunkt machen. Dazu ist allerdings ein regelmäßiger und guter Kontakt mit allen Eigentümern notwendig.
In eurem Haus solltet ihr daher einen Sprecher oder eine Sprecherin wählen, bei dem/der die Fäden zusammenlaufen, damit ihr hier nicht ausgespielt werdet.