Firmen-Wohnungfrage
Verfasst: 03.05.2007, 13:19
Hallo,
jetzt hab ich auch wieder mal eine Frage. Es geht um meine Wohnung, die ich von der Firma bekommen habe.
Also, ich möchte gerne den Job wechseln. Ich hab damals eine Wohnung über eine Maklerfirma, die die Firmenwohnungen verwaltet, bekommen.
Das Ganze sieht so aus:
Meinen Mietvertrag habe ich mit einer Genossenschaft. Es gibt zwar ein "Merkblatt" wie das mit diesen Wohungen gehandhabt wird, ich habe dieses aber noch nie gesehen, geschweige denn unterschrieben.
Die Wohnungen gehören der Firma anscheinend, sie haben auch ein "Vergaberecht". Die Genossenschaft kann aber auch jemand anderen einsetzen, muss aber dann eine andere Wohnung hergeben, damit das Kontingent erhalten bleibt. Die Gen. macht auch die Instandhaltung usw.
Ich habe schon früher mit den zuständigen Stellen gesprochen, und gefragt, wie es aussieht wenn ich in der Firma kündige.
Die Gen. sagt: "Geht uns nix an, klären sie das mit dem Makler und der Firma"
Die Maklerfirma sagt: "Wenn die Firma nix dagegen hat, können sie sie behalten"
Die Firma sagt: "Du kannst etwa ein Jahr drin bleiben, danach musst du raus."
Das habe ich mündlich mit dem Betriebsrat ausgehandelt.
Wie gesagt, mein Mietvertrag ist mit der Gen., weder vom den Makler noch der Firma. Da steht auch nirgends eine Sonderklausel, die das behandelt.
Meine Frage ist, KANN man mich rauswerfen? Da war doch irgendwann mal was mit "unbedingten Wohnbedürfnis", oder so ähnlich.
So, ich hoffe ich habs nicht allzu Vewirrend geschrieben.
Vielleicht kann mir jemand erklären wie hier die Verhältnisse sind.
Mfg Ben
jetzt hab ich auch wieder mal eine Frage. Es geht um meine Wohnung, die ich von der Firma bekommen habe.
Also, ich möchte gerne den Job wechseln. Ich hab damals eine Wohnung über eine Maklerfirma, die die Firmenwohnungen verwaltet, bekommen.
Das Ganze sieht so aus:
Meinen Mietvertrag habe ich mit einer Genossenschaft. Es gibt zwar ein "Merkblatt" wie das mit diesen Wohungen gehandhabt wird, ich habe dieses aber noch nie gesehen, geschweige denn unterschrieben.
Die Wohnungen gehören der Firma anscheinend, sie haben auch ein "Vergaberecht". Die Genossenschaft kann aber auch jemand anderen einsetzen, muss aber dann eine andere Wohnung hergeben, damit das Kontingent erhalten bleibt. Die Gen. macht auch die Instandhaltung usw.
Ich habe schon früher mit den zuständigen Stellen gesprochen, und gefragt, wie es aussieht wenn ich in der Firma kündige.
Die Gen. sagt: "Geht uns nix an, klären sie das mit dem Makler und der Firma"
Die Maklerfirma sagt: "Wenn die Firma nix dagegen hat, können sie sie behalten"
Die Firma sagt: "Du kannst etwa ein Jahr drin bleiben, danach musst du raus."
Das habe ich mündlich mit dem Betriebsrat ausgehandelt.
Wie gesagt, mein Mietvertrag ist mit der Gen., weder vom den Makler noch der Firma. Da steht auch nirgends eine Sonderklausel, die das behandelt.
Meine Frage ist, KANN man mich rauswerfen? Da war doch irgendwann mal was mit "unbedingten Wohnbedürfnis", oder so ähnlich.
So, ich hoffe ich habs nicht allzu Vewirrend geschrieben.
Vielleicht kann mir jemand erklären wie hier die Verhältnisse sind.
Mfg Ben