Hallo,
jetzt hab ich auch wieder mal eine Frage. Es geht um meine Wohnung, die ich von der Firma bekommen habe.
Also, ich möchte gerne den Job wechseln. Ich hab damals eine Wohnung über eine Maklerfirma, die die Firmenwohnungen verwaltet, bekommen.
Das Ganze sieht so aus:
Meinen Mietvertrag habe ich mit einer Genossenschaft. Es gibt zwar ein "Merkblatt" wie das mit diesen Wohungen gehandhabt wird, ich habe dieses aber noch nie gesehen, geschweige denn unterschrieben.
Die Wohnungen gehören der Firma anscheinend, sie haben auch ein "Vergaberecht". Die Genossenschaft kann aber auch jemand anderen einsetzen, muss aber dann eine andere Wohnung hergeben, damit das Kontingent erhalten bleibt. Die Gen. macht auch die Instandhaltung usw.
Ich habe schon früher mit den zuständigen Stellen gesprochen, und gefragt, wie es aussieht wenn ich in der Firma kündige.
Die Gen. sagt: "Geht uns nix an, klären sie das mit dem Makler und der Firma"
Die Maklerfirma sagt: "Wenn die Firma nix dagegen hat, können sie sie behalten"
Die Firma sagt: "Du kannst etwa ein Jahr drin bleiben, danach musst du raus."
Das habe ich mündlich mit dem Betriebsrat ausgehandelt.
Wie gesagt, mein Mietvertrag ist mit der Gen., weder vom den Makler noch der Firma. Da steht auch nirgends eine Sonderklausel, die das behandelt.
Meine Frage ist, KANN man mich rauswerfen? Da war doch irgendwann mal was mit "unbedingten Wohnbedürfnis", oder so ähnlich.
So, ich hoffe ich habs nicht allzu Vewirrend geschrieben.
Vielleicht kann mir jemand erklären wie hier die Verhältnisse sind.
Mfg Ben
Firmen-Wohnungfrage
Ich fürchte man kann dir ja „rauswerfen“. Du glaubst, dass du mit der Genossenschaft ein Mietverhältnis abgeschlossen hast. Unterschrieben hast du aber überhaupt nichts und du gibst selbst zu, dass du die Wohnung „von der Firma“ bekommen hast. Das wäre ein mündlicher Mietvertrag, der sogar bei Genossenschaften möglich ist, aber unwahrscheinlich. Womöglich ist die Firma die Mieterin der Wohnung und hat sie an dich lediglich als Dienstwohnung überlassen. Das ist die möglichste Variante. Alle anderen Möglichkeiten sind dürftig und unrealistisch. Du hast, deinen eigenen Angaben nach, keinen Beweis dafür, dass du einen Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen hast. Wenn du die Firma verlässt und diese von dir die Wohnung zurückverlangt, wirst du wahrscheinlich in Beweisnot kommen, während die Firma verfügt vielleicht über einen unterzeichneten und vergebührten Mietvertrag. Ich kann dir nur empfehlen, die Sache mit dem Betriebsrat nochmals besprechen und vielleicht übergibt dir die Firma die Wohnung, sonst kannst du eine neue Wohnung suchen, was auch keine unüberwindbare Arbeit ist.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
Nun, erstmal Danke.
Ich stehe mit meinem eigenen Namen im Mietvertag. Zählt das Nicht?
Ich kenne halt die Eigentumsverhältnisse nicht, das ist ja das blöde.
Wie gesagt, die Firma oder der Makler wird im Vertrag nirgends erwähnt.
Mich intressiert das nur, weil ich mir beim Umziehen keinen Stress machen möchte. Ich will ohnehin in eine andere Gegend ziehen.
Ben
Ich stehe mit meinem eigenen Namen im Mietvertag. Zählt das Nicht?
Ich kenne halt die Eigentumsverhältnisse nicht, das ist ja das blöde.
Wie gesagt, die Firma oder der Makler wird im Vertrag nirgends erwähnt.
Mich intressiert das nur, weil ich mir beim Umziehen keinen Stress machen möchte. Ich will ohnehin in eine andere Gegend ziehen.
Ben
Ahhhhhh, interessant!!! Du stehst namentlich als „Mieter“ im Mietvertrag!!! Das ist eine ganz andere Situation. Da kann man dich nicht so einfach auswerfen. Mieter ist Mieter.
Melde dich an mich per Mail (memil@gmx.net) und gibt mir die Adresse der Wohnung, ich gebe dir direkt per Mail Tipps wo du dich kostenlos wenden kannst und den Sachverhalt (Mietvertrag mitnehmen) überprüfen lassen.
mfg,
MEMIL
Melde dich an mich per Mail (memil@gmx.net) und gibt mir die Adresse der Wohnung, ich gebe dir direkt per Mail Tipps wo du dich kostenlos wenden kannst und den Sachverhalt (Mietvertrag mitnehmen) überprüfen lassen.
mfg,
MEMIL
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