DRINGEND BITTE: Räumungsvergleich - Bedingungen
Verfasst: 22.04.2007, 11:43
Hallo alle zusammen!
Ich habe da eine interessante Frage, wo ich um Eure geschätzte Meinung bitte:
Im Ramen einer Betriebsortsveränderung wurde ein neuer Unternehmenssitz gewählt und mit dem Vermieter (der Hausverwaltung eigentlich) ein Mietvertrag errichtet, der zur Senkung der zuerst geforderten 6 Monatsmietenkaution, einen zuvor beantragten Räumungsvergleich verlangt, der dem Vermieter das Recht gibt, bei Nichtzahlung des Mietzinses die Räumung sofort durchzuführen, ohne den Klagsweg einhalten zu müssen.
So weit, so gut. Meine Frage dazu: Ein Räumungsvergleich birgt auch die Gefahr, dass der Vermieter quasi grundlos - ohne Vorwarnung den Vertrag aufkündigen kann, unabhängig davon, was im zugrundeliegenden Mietvertrag als Klausel für die Anwendung der Räumungsklage vereinbart ist (so zumindest mein Rechtsanwalt). Wie kann ich nun bei Einreichung des Räumungsvergleichs dafür sorgen, dass der Vermieter nur im Falle der im Mietvertrag vereinbarten Räumungsklausel (Nichtbezahlung der Miete) den Vergleich beanspruchen kann?
liebe Grüße mit der Bitte um eine rasche Hilfestellung, da die Unterzeichnung des Vertrages in den nächsten beiden Tagen erfolgen soll.
Ich habe da eine interessante Frage, wo ich um Eure geschätzte Meinung bitte:
Im Ramen einer Betriebsortsveränderung wurde ein neuer Unternehmenssitz gewählt und mit dem Vermieter (der Hausverwaltung eigentlich) ein Mietvertrag errichtet, der zur Senkung der zuerst geforderten 6 Monatsmietenkaution, einen zuvor beantragten Räumungsvergleich verlangt, der dem Vermieter das Recht gibt, bei Nichtzahlung des Mietzinses die Räumung sofort durchzuführen, ohne den Klagsweg einhalten zu müssen.
So weit, so gut. Meine Frage dazu: Ein Räumungsvergleich birgt auch die Gefahr, dass der Vermieter quasi grundlos - ohne Vorwarnung den Vertrag aufkündigen kann, unabhängig davon, was im zugrundeliegenden Mietvertrag als Klausel für die Anwendung der Räumungsklage vereinbart ist (so zumindest mein Rechtsanwalt). Wie kann ich nun bei Einreichung des Räumungsvergleichs dafür sorgen, dass der Vermieter nur im Falle der im Mietvertrag vereinbarten Räumungsklausel (Nichtbezahlung der Miete) den Vergleich beanspruchen kann?
liebe Grüße mit der Bitte um eine rasche Hilfestellung, da die Unterzeichnung des Vertrages in den nächsten beiden Tagen erfolgen soll.