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Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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asdfa
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Beitrag von asdfa » 19.04.2007, 18:39

Um unsere Siedlung (Fischnalerstr.) wurde ein riesiges Baugerüst erstellt. Es
werden einige Erneuerungen und Malungen an der Hauswand und an den Balkonen
durchgeführt. Das alles wird etwa ein halbes Jahr dauern.
Es entsteht oft bereits früh morgens starker Lärm. Außerdem muss ich nun jetzt
jeden Tag die Vorhänge zu lassen, da dauernd Bauarbeiter am Balkon und auf dem
Baugerüst entlang gehen.

Meine Frage: Kann ich durch diese Umstände einen Nachlass der Mietkosten
verlangen?

2. Frage:
Ich habe einen Mietvertrag für 3 Jahre abgeschlossen. Nach österreichischem Mietrecht kann ich den Vertrag aber schon nach 12 Monaten beenden, oder?
Ich habe jetzt meinen Mietvertrag seit September und möchte sobald wie möglich ausziehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
kann ich somit schon im Juni Kündigen, um im September auszuziehen, oder kann ich erst im August kündigen und muss somit insgesamt 15 Monate bleiben?



MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 11.05.2007, 15:43

Frage 1: Kaum möglich, weil diese Sanierung wahrscheinlich notwendig und unvermeidbar ist. Wenn die Arbeiten drinnen in Ihrer Wohnung zu exekutieren wären, dann könnten Sie sofort den Mietzins reduzieren, manchmal sogar eine Ersatzwohnung verlangen. Draußen (Fassade, Balkon) müssen Sie Einiges dulden. Theoretisch haben Sie auch dort Ansprüche auf Minderung, in der Praxis werden Sie aber auf Granit beißen. Sanierungen die einige Monate dauern und sich nicht direkt drinnen in der Wohnung abspielen, müssen grundsätzlich verdaut werden. Bis Sie die Formalitäten erledigt haben und den Mietzins einseitig reduziert haben, ist die Sanierung schon fast beendet. Dann kriegen Sie eine Mietzinsklage und Sie müssen beim Gericht genau auflisten und aufklären, warum Ihr Mietzins gemindert werden müsste.

Frage 2: In Österreich haben wir für jeden Bereich des Lebens eine eigene Mathematik. Für Mietrecht dauert das Jahr 16 Monate. Ohne Witz! Rechnen wir zusammen:
Sie haben das Recht nach einem Jahr das Mietverhältnis zu kündigen, schön!!!
Aber, die Kündigungsfrist beträgt 3 volle Monate und Sie dürfen nicht innerhalb des 12. Monates kündigen, weil dieses Recht eben am 1. Tag des 13. Monates entsteht.
Damit wohnen Sie ruhig die ersten 12 Monate, kündigen Sie innerhalb des 13. Monates und die Kündigungsfrist läuft 3 Monate, was die 14., 15. und 16. Monate sind. So einfach ist es. Leider.
mfg,
memil

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