Hallo zusammen,
ich möchte gerne nach euren Erfahrungen und juristischen Einschätzungen zu folgendem Fall im österreichischen Mietrecht (ABGB/MRG) fragen:
Bei der Rückgabe einer Mietwohnung wurden erhebliche Substanzschäden festgestellt: Mehrere Innentüren wurden gewaltsam beschädigt bzw. eingetreten (Türblätter zersplittert, Zargen und Holzfutterrahmen herausgebrochen) und der Parkettboden wies schwere Quellschäden auf. Bei Mietbeginn wurden alle Türen und Böden im Übergabeprotokoll mängelfrei als „OK“ unterzeichnet.
Der gerichtlich bestellte Baugutachter bewertet den Restwert der Türen und Böden nun rein nach der rechnerischen Nutzungsdauer/AfA und setzt den Zeitwert auf 0 Euro („vollständig gealtert / mathematisch abgeschrieben“).
Als Vermieterseite berufen wir uns auf die OGH-Judikatur, wonach bei schuldhafter Substanzschädigung und mutwilliger Gewalteinwirkung kein Abzug „Neu für Alt“ vorzunehmen ist, da es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt und die Erneuerung zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit zwingend notwendig war.
**Meine Fragen an die Community:**
1. Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen mit Baugutachtern vor österreichischen Zivilgerichten gemacht?
2. Wie streng halten sich Richter in der Praxis an die rechnerische Zeitwert-Einschätzung eines Baugutachters, wenn Nachweise für Gewalteinwirkung (Fotos, Rechnungen) vorliegen?
3. Welcher Argumentationslinie oder welchen Präzedenzfällen ist das Gericht bei euch gefolgt?
Vielen Dank im Voraus für eure Berichte und den Erfahrungsaustausch!
Baugutachter setzt Zeitwert von zerstörten Türen/Böden auf 0 € – Abzug „Neu für Alt“ bei Gewalteinwirkung?
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