Rechtslage vor dem 1.1.2026:
Was genau darf ich beim Mietzins verrechnen, wenn ich Jänner 2024 mit August 2025 vergleiche (VPI 2020) und die nachstehende Schwellenwertregelung vereinbart wurde?
"Änderungen unter 3% seit der letzten Wertanpassung bleiben unberücksichtigt, werden bei der derartigen Überschreitung aber voll wirksam."
Der Indexwert hat sich von Jän 24 bis Aug 25 um 5,1% verändert. Darf man dann (i) die 5,1% verrechnen oder (ii) nur die 3% und muss auf die nächste 3%-Überschreitung warten?
Wertsicherung
Re: Wertsicherung
Da die Toleranzgrenze bzw. Schwelle von 3 % erreicht wurde, kann der Mietzins in Deinem Fall um 5,1 % , also nicht um die Differenz von 2,1 % - erhöht werden. Die nächste Anpassung darf dann nur ab dem neuen Zeitpunkt als Basis vorgenommen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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