Kündigung des Mietvertrags bei zwei Hauptmietern, wenn einer von ihnen die Kündigung nicht wünscht.
Verfasst: 07.02.2026, 11:49
Liebe Helfer und Unterstützer der Forumsmitglieder, liebe Forummitglieder
Ich bitte höflichst um Rat in folgender Angelegenheit.
Ein junges Paar hat gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Sie haben sich zerstritten, und seit Mitte Dezember letzten Jahres wohnt nur noch die Frau in der Wohnung. Der Mann hat als Hauptmieter Ende Januar den Mietvertrag gekündigt (da er nicht mehr in der Wohnung wohnt) und nur die Hälfte der Miete an den Eigentümer überwiesen.
Da die Frau bis heute die andere Hälfte der Miete nicht bezahlt hat, hat der Eigentümer beiden eine Mahnung geschickt, in der er den 20. Februar als Frist für die Zahlung der anderen Hälfte der Miete gesetzt hat. Wenn sie bis zum 20. Februar nicht zahlt, wird ein Räumungsprozess gegen sie eingeleitet.
Die Strom-, Gas- und Wasserrechnungen belaufen sich bereits auf 1000 Euro, und nur der Mann ist bei den Versorgungsunternehmen als Rechnungsempfänger angegeben.
Anscheinend will die Frau die Wohnung nicht kündigen und will auch die Rechnungen nicht bezahlen. Mann liegt derzeit im Krankenhaus.
Frage 1:
Wie kann die Frau zur Zahlung der Rechnungen verpflichtet werden, da nur sie in der Wohnung wohnt?
Frage 2:
Wenn die Frau die andere Hälfte der Miete zahlt, sich aber weigert, die Rechnungen für die Versorgungsleistungen zu bezahlen,
kann der Mann nach der Kündigung den Vertrag mit den Versorgungsunternehmen kündigen?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Hilfe.
Ich bitte höflichst um Rat in folgender Angelegenheit.
Ein junges Paar hat gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Sie haben sich zerstritten, und seit Mitte Dezember letzten Jahres wohnt nur noch die Frau in der Wohnung. Der Mann hat als Hauptmieter Ende Januar den Mietvertrag gekündigt (da er nicht mehr in der Wohnung wohnt) und nur die Hälfte der Miete an den Eigentümer überwiesen.
Da die Frau bis heute die andere Hälfte der Miete nicht bezahlt hat, hat der Eigentümer beiden eine Mahnung geschickt, in der er den 20. Februar als Frist für die Zahlung der anderen Hälfte der Miete gesetzt hat. Wenn sie bis zum 20. Februar nicht zahlt, wird ein Räumungsprozess gegen sie eingeleitet.
Die Strom-, Gas- und Wasserrechnungen belaufen sich bereits auf 1000 Euro, und nur der Mann ist bei den Versorgungsunternehmen als Rechnungsempfänger angegeben.
Anscheinend will die Frau die Wohnung nicht kündigen und will auch die Rechnungen nicht bezahlen. Mann liegt derzeit im Krankenhaus.
Frage 1:
Wie kann die Frau zur Zahlung der Rechnungen verpflichtet werden, da nur sie in der Wohnung wohnt?
Frage 2:
Wenn die Frau die andere Hälfte der Miete zahlt, sich aber weigert, die Rechnungen für die Versorgungsleistungen zu bezahlen,
kann der Mann nach der Kündigung den Vertrag mit den Versorgungsunternehmen kündigen?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Hilfe.