Liebe Helfer und Unterstützer der Forumsmitglieder, liebe Forummitglieder
Ich bitte höflichst um Rat in folgender Angelegenheit.
Ein junges Paar hat gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Sie haben sich zerstritten, und seit Mitte Dezember letzten Jahres wohnt nur noch die Frau in der Wohnung. Der Mann hat als Hauptmieter Ende Januar den Mietvertrag gekündigt (da er nicht mehr in der Wohnung wohnt) und nur die Hälfte der Miete an den Eigentümer überwiesen.
Da die Frau bis heute die andere Hälfte der Miete nicht bezahlt hat, hat der Eigentümer beiden eine Mahnung geschickt, in der er den 20. Februar als Frist für die Zahlung der anderen Hälfte der Miete gesetzt hat. Wenn sie bis zum 20. Februar nicht zahlt, wird ein Räumungsprozess gegen sie eingeleitet.
Die Strom-, Gas- und Wasserrechnungen belaufen sich bereits auf 1000 Euro, und nur der Mann ist bei den Versorgungsunternehmen als Rechnungsempfänger angegeben.
Anscheinend will die Frau die Wohnung nicht kündigen und will auch die Rechnungen nicht bezahlen. Mann liegt derzeit im Krankenhaus.
Frage 1:
Wie kann die Frau zur Zahlung der Rechnungen verpflichtet werden, da nur sie in der Wohnung wohnt?
Frage 2:
Wenn die Frau die andere Hälfte der Miete zahlt, sich aber weigert, die Rechnungen für die Versorgungsleistungen zu bezahlen,
kann der Mann nach der Kündigung den Vertrag mit den Versorgungsunternehmen kündigen?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Hilfe.
Kündigung des Mietvertrags bei zwei Hauptmietern, wenn einer von ihnen die Kündigung nicht wünscht.
Re: Kündigung des Mietvertrags bei zwei Hauptmietern, wenn einer von ihnen die Kündigung nicht wünscht.
Sollten beide Partner gleichwertig im Mietvertrag stehen, haften sie solidarisch, auch wenn einer von ihnen nicht mehr in der Wohnung lebt oder leben möchte. Eine umfassendere Ausführung findet sich hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=29185
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=27874
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18316
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Kündigung des Mietvertrags bei zwei Hauptmietern, wenn einer von ihnen die Kündigung nicht wünscht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn also die andere Partei, die noch in der Wohnung wohnt, sich weigert auszuziehen, bleibt die Partei, die schon lange ausgezogen ist, weiterhin verantwortlich, bis die andere Partei auszieht? Das wäre nämlich eine wirklich ungünstige Situation. Gibt es im 21. Jahrhundert tatsächlich kein Gesetz, das solche Fälle regelt? Gibt es irgendwelche Ausnahmefälle oder sogar Präzedenzfälle?
Wenn also die andere Partei, die noch in der Wohnung wohnt, sich weigert auszuziehen, bleibt die Partei, die schon lange ausgezogen ist, weiterhin verantwortlich, bis die andere Partei auszieht? Das wäre nämlich eine wirklich ungünstige Situation. Gibt es im 21. Jahrhundert tatsächlich kein Gesetz, das solche Fälle regelt? Gibt es irgendwelche Ausnahmefälle oder sogar Präzedenzfälle?
Re: Kündigung des Mietvertrags bei zwei Hauptmietern, wenn einer von ihnen die Kündigung nicht wünscht.
Um Deine Frage konkret beantworten zu können, gehört der Mietvertrag samt etwaiger mündlicher Vereinbarungen genauer erörtert. Deine Aussagen sind für mich teilweise noch etwas unschlüssig. Er hat Ende Januar den Mietvertrag gekündigt, aber trotzdem die Hälfte der Miete gezahlt und dennoch hat der Vermieter beiden eine Mahnung geschickt. Für welchen Monat hat ihr "Haberer" die Miete zuletzt bezahlt und hat der Vermieter die teilweise Kündigung zugestimmt? Gibt es einen neuen Mietvertrag, bei dem sie als alleinige Hauptieterin geführt wird bzw. wurde so ein Exemplar bereits angefordert? Bis wann würde der Mietvertrag laufen?
Auch ob der Versorgungsvertrag einfach so gekündigt werden kann, müsste man sich genauer ansehen. Denn es kommt auch darauf an, was zwischen dem "Paarl" ausgemacht wurde. Ansonsten könnte das auch mit dem Unternehmen geklärt werden.
Auch ob der Versorgungsvertrag einfach so gekündigt werden kann, müsste man sich genauer ansehen. Denn es kommt auch darauf an, was zwischen dem "Paarl" ausgemacht wurde. Ansonsten könnte das auch mit dem Unternehmen geklärt werden.
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