Räumungsklage nach Anwaltsfehler
Verfasst: 30.01.2026, 12:13
Hallo,
ganz kurz zusammengefasst:
Unbefristeter Altbauvertrag in Wien (600€ Miete). Haus gehört nach Insolvenz jetzt einer Bank. Alle Mieter gekündigt, ich als einziger unbefristet und Bank will mich jetzt unbedingt loswerden.
Rückstand: Bank reagierte 10 Monate nicht auf Nachfrage nach Kontodaten (6 E-Mails von mir als Beweis an Bank und HV), dann plötzlich Räumungsklage (Geld habe ich zur Seite gelegt gehabt, kurz vor der Forderung Wasserschaden bei Verwandten, Geld von der Versicherung erst nach dem 3. Gerichtstermin erster Instanz wiederbekommen)
Anwaltsfehler: Mein 1. Anwalt hat diese E-Mails (Beweis für Zahlungswillen) nicht vorgelegt.
Gericht: Richterin lehnte die E-Mails beim letzten Termin (der Dritte) ab ("Das nehme ich nicht mehr. Pech gehabt, wenn Anwalt unfähig"). Unter Druck habe ich einen Vergleich (Auszug und Erlass der Schulden) unterschrieben.
Die aktuelle Lage:
Widerrufsfrist läuft noch 3 Wochen.
Wichtig: Ich habe das Geld (ca. 14.500 €) jetzt organisiert und könnte sofort den gesamten Rückstand bezahlen.
Meine Frage: Mein jetziger Anwalt rät ab und meint: "Widerrufen bringt nichts, du verlierst trotzdem, weil die Beweise (E-Mails) verfristet sind."
Stimmt das so pauschal? Wenn ich vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz den Vergleich widerrufe und sofort alles bezahle, muss das Gericht dann nicht neu prüfen, ob mich ein "grobes Verschulden" trifft? Und müssten die E-Mails dann nicht zumindest dafür wieder zugelassen werden, um zu zeigen, dass ich zahlungswillig war und die Bank den Verzug verursacht hat?
Danke
ganz kurz zusammengefasst:
Unbefristeter Altbauvertrag in Wien (600€ Miete). Haus gehört nach Insolvenz jetzt einer Bank. Alle Mieter gekündigt, ich als einziger unbefristet und Bank will mich jetzt unbedingt loswerden.
Rückstand: Bank reagierte 10 Monate nicht auf Nachfrage nach Kontodaten (6 E-Mails von mir als Beweis an Bank und HV), dann plötzlich Räumungsklage (Geld habe ich zur Seite gelegt gehabt, kurz vor der Forderung Wasserschaden bei Verwandten, Geld von der Versicherung erst nach dem 3. Gerichtstermin erster Instanz wiederbekommen)
Anwaltsfehler: Mein 1. Anwalt hat diese E-Mails (Beweis für Zahlungswillen) nicht vorgelegt.
Gericht: Richterin lehnte die E-Mails beim letzten Termin (der Dritte) ab ("Das nehme ich nicht mehr. Pech gehabt, wenn Anwalt unfähig"). Unter Druck habe ich einen Vergleich (Auszug und Erlass der Schulden) unterschrieben.
Die aktuelle Lage:
Widerrufsfrist läuft noch 3 Wochen.
Wichtig: Ich habe das Geld (ca. 14.500 €) jetzt organisiert und könnte sofort den gesamten Rückstand bezahlen.
Meine Frage: Mein jetziger Anwalt rät ab und meint: "Widerrufen bringt nichts, du verlierst trotzdem, weil die Beweise (E-Mails) verfristet sind."
Stimmt das so pauschal? Wenn ich vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz den Vergleich widerrufe und sofort alles bezahle, muss das Gericht dann nicht neu prüfen, ob mich ein "grobes Verschulden" trifft? Und müssten die E-Mails dann nicht zumindest dafür wieder zugelassen werden, um zu zeigen, dass ich zahlungswillig war und die Bank den Verzug verursacht hat?
Danke