Strombezug über Steckdose mit falscher Zählerzuordnung
Verfasst: 07.11.2025, 17:16
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Es hat sich herausgestellt, dass die Steckdose, an der unser Kühlschrank hängt, zur Hauptsicherung der Nachbarwohnung läuft (und damit wohl auch in den Stromzähler der Nachbarwohnung). Wir haben das durch Zufall festgestellt (weil in der Nachbarwohnung die Sicherung rausgenommen wurde) und sofort dem Vermieter gemeldet.
Der Vermieter hat den Nachbarn bereits eine Entschädigung gezahlt.
Nun verlangt der Vermieter von uns, dass wir ihm "unseren Anteil" (für unsere bisherige Mietdauer) an dem Schaden zurückzahlen (berechnet über die Werte im Datenblatt des Kühlschranks).
Darf der Vermieter uns auffordern, rückwirkend für einen Verbrauch zu zahlen, von dem wir nichts gewusst haben, obwohl er die Schuld daran trägt, dass die Elektrik in der Wohnung nicht ordnungsgemäß ist?
Außerdem gibt es ja auch keine Möglichkeit, um festzustellen, wie viel Strom der Kühlschrank während unserer Mietdauer tatsächlich gezogen hat (da das nicht nur vom Modell abhängig ist, sondern auch von Umgebungstemperatur, Standort, Nutzung, Häufigkeit der Türöffnung etc.). Wir dürfen als Mieter ja keinen Schaden an der Situation nehmen - wie soll uns gewährleistet werden, dass wir ggf. nicht zu viel zahlen? Ist es überhaupt möglich, Geld für einen unbekannten Verbrauch zu verlangen?
Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist?
Danke und viele Grüße
ich habe folgendes Problem: Es hat sich herausgestellt, dass die Steckdose, an der unser Kühlschrank hängt, zur Hauptsicherung der Nachbarwohnung läuft (und damit wohl auch in den Stromzähler der Nachbarwohnung). Wir haben das durch Zufall festgestellt (weil in der Nachbarwohnung die Sicherung rausgenommen wurde) und sofort dem Vermieter gemeldet.
Der Vermieter hat den Nachbarn bereits eine Entschädigung gezahlt.
Nun verlangt der Vermieter von uns, dass wir ihm "unseren Anteil" (für unsere bisherige Mietdauer) an dem Schaden zurückzahlen (berechnet über die Werte im Datenblatt des Kühlschranks).
Darf der Vermieter uns auffordern, rückwirkend für einen Verbrauch zu zahlen, von dem wir nichts gewusst haben, obwohl er die Schuld daran trägt, dass die Elektrik in der Wohnung nicht ordnungsgemäß ist?
Außerdem gibt es ja auch keine Möglichkeit, um festzustellen, wie viel Strom der Kühlschrank während unserer Mietdauer tatsächlich gezogen hat (da das nicht nur vom Modell abhängig ist, sondern auch von Umgebungstemperatur, Standort, Nutzung, Häufigkeit der Türöffnung etc.). Wir dürfen als Mieter ja keinen Schaden an der Situation nehmen - wie soll uns gewährleistet werden, dass wir ggf. nicht zu viel zahlen? Ist es überhaupt möglich, Geld für einen unbekannten Verbrauch zu verlangen?
Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist?
Danke und viele Grüße