Mietzinsgedeckelte Wohnung Kat.A ??
Verfasst: 09.10.2025, 15:21
Hallo =)
Mal paar Hintergrund Infos:
Ich habe vor etwa vier Jahren die Wohnung meiner Eltern übernommen. Habe keinen neuen Mietvertrag bekommen, wurde einfach in den bestehenden eingetragen. Mein Vater hat damals die Heizung und ich denke auch das Klo selbst eingebaut. Er hat dementsprechend viel weniger miete bezahlt ich denke es war Kat. C.
Als ich in die Wohnung gezogen bin wurde diese besichtigt und der Mietvertrag weil Heizung, Klo etz vorhanden war auf Kat. A. eingestuft. So weit so gut. Habe mich damals auch informiert und müsste egtl. so passen, da ich über 18 war als ich die Wohnung übernommen hat und somit Heizung, Klo usw. an den Vermieter geht.
Aktuell war unsere Therme defekt, ich habe einen Wartungsvertrag und habe daher die Hausverwaltung beauftragt sich um die Reparatur zu kümmern. Ging auch alles verhältnissmäßig flott, nur bekomme ich dann plötzlich ein schreiben von der Hausverwaltung, dass die Heizung nicht Teil des Mietgegenstandes ist, weil mein Vater diese eingebaut hat und ich die Reparatur übernehmen muss.
Jetzt meine Fragen:
1. Darf überhaupt Kat.A vermietet werden wenn die Heizung kein Teil des Mietgegenstandes ist?
2. Falls Kat. A rechtens ist, muss dann ja wieder der Vermieter die kosten für die Thermen reparatur tragen!??
3. Sollte die Hausverwaltung nicht im vorhinein Informieren, dass sie die Thermen reparatur nicht übernehmen? ich hätte sonst definitiv selbst mal rein geschaut (bei diesen Vailant Thermen muss man in 90% der Fälle einfach die Hauptplatine tauschen) das hätte ich auch ohne Probleme hinbekommen. und falls nicht hätte ich die Firma angerufen bei der ich den Wartungsvertrag habe. Wartung war 5 Tage vor dem Defekt. Habe hier schon einen Zusammenhang vermutet.
Danke an alle =)
LG
Lukas
Mal paar Hintergrund Infos:
Ich habe vor etwa vier Jahren die Wohnung meiner Eltern übernommen. Habe keinen neuen Mietvertrag bekommen, wurde einfach in den bestehenden eingetragen. Mein Vater hat damals die Heizung und ich denke auch das Klo selbst eingebaut. Er hat dementsprechend viel weniger miete bezahlt ich denke es war Kat. C.
Als ich in die Wohnung gezogen bin wurde diese besichtigt und der Mietvertrag weil Heizung, Klo etz vorhanden war auf Kat. A. eingestuft. So weit so gut. Habe mich damals auch informiert und müsste egtl. so passen, da ich über 18 war als ich die Wohnung übernommen hat und somit Heizung, Klo usw. an den Vermieter geht.
Aktuell war unsere Therme defekt, ich habe einen Wartungsvertrag und habe daher die Hausverwaltung beauftragt sich um die Reparatur zu kümmern. Ging auch alles verhältnissmäßig flott, nur bekomme ich dann plötzlich ein schreiben von der Hausverwaltung, dass die Heizung nicht Teil des Mietgegenstandes ist, weil mein Vater diese eingebaut hat und ich die Reparatur übernehmen muss.
Jetzt meine Fragen:
1. Darf überhaupt Kat.A vermietet werden wenn die Heizung kein Teil des Mietgegenstandes ist?
2. Falls Kat. A rechtens ist, muss dann ja wieder der Vermieter die kosten für die Thermen reparatur tragen!??
3. Sollte die Hausverwaltung nicht im vorhinein Informieren, dass sie die Thermen reparatur nicht übernehmen? ich hätte sonst definitiv selbst mal rein geschaut (bei diesen Vailant Thermen muss man in 90% der Fälle einfach die Hauptplatine tauschen) das hätte ich auch ohne Probleme hinbekommen. und falls nicht hätte ich die Firma angerufen bei der ich den Wartungsvertrag habe. Wartung war 5 Tage vor dem Defekt. Habe hier schon einen Zusammenhang vermutet.
Danke an alle =)
LG
Lukas