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Räumungsvergleich

Verfasst: 14.08.2025, 19:13
von chance
Sers. Ich hoffe die Überschrift passt, sonst bitte anpassen. Folgende Situation.
Jemand bekommt für eine Mietwohnung, vom Vermieter, eine mündliche Zusage.
Bevor der Mieter den Mietvertrag zu sehen bekommt, schreibt der zukünftige Vermieter dem Mieter eine Nachricht mit einem Gerichtstermin zum Räumungsvergleich.
Den Mietvertrag soll der Mieter, in den nächsten Tagen, zur Durchsicht erhalten.
Nach aktuellem Stand, ist der Gerichtstermin ein Tag nach dem Mietbeginn.
Welche Vor und Nachteile hat dies, nach heutigem Stand, für den zukünftigen Mieter?

Re: Räumungsvergleich

Verfasst: 15.08.2025, 00:43
von alles2
Der gerichtliche Räumungsvergleich könnte auch als prätorischer Vergleich gem. § 433 ZPO verstanden werden. Nun wäre die Frage, für wie lange das Mietverhältnis bestehen soll und ob dabei gesetzliche Mieterschutzbestimmungen greifen. Dass die Vereinbarung so bald nach dem Mietvertragsabschluss geschlossen werden soll und Du darauf so gar nicht eingestellt warst, könnte davon zeugen, dass Du unter Druck gesetzt wirst. Das wäre dann eventuell nicht erlaubt. Einlassen musst Du Dich darauf übrigens nicht. Zu dessen Wirkung und Vorteilen bietet folgener Link eine gute Beschreibung:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Raeumungsvergleich-bei-Gericht.html