Guten Tag!
Ich bin Vermieter einer Wohnung in Wien und ich habe folgende Frage:
- Während der Mietzeit der jetziger Mieter hat sich gemeldet, weil der Kühlschrank kaputt war. Ich habe mich informiert und ich bin nicht verpflichtet den Kühlschrank zu reparieren. (https://mietervereinigung.at/11904/Schaeden-in-der-Wohnung). Der Mieter hat sich etwas geärgert aber dann zugegeben, dass ich nicht in de Pflicht bin.
- Jetzt will der Mieter ausziehen und hat bereits angekündigt, dass der Kühlschrank weiterhin kaputt ist. Da will ich nicht die Reparatur selber zahlen müssen.
Wie kann man in dem Fall vorgehen? Darf ich die Reparatur aus der Kaution abziehen? Darf ich das Gerät "vorzeitig" (vor der Übergabe) reparieren lassen?
Gerät Kaputt - Kaution abziehen?
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