hi
Die Regierung hat vor 1 Monat den Mietpreisstopp für ua Altbauten beschlossen. Es gilt ab 1.4.
Gestern eine Vorschreibung zur Mieterhöhung bekommen!?!? Aus meiner Sicht rechtlich unzulässig. Erhöhungen darf es erst wieder nächstes Jahr geben mit 1%, 2027: 2%
Meine Miete ist seit Sept 2021 um 24% gestiegen; zw sept 2021 und Okt 2023 und 9% p.a. (= 19%)
In den letzten Jahren hatte ich oft 2-3x pro Jahr eine Erhöhung. Der Index ist an die Inflation gekoppelt. Werde Vermieter mitteilen, dass ich der Erhöhung nicht zustimme mit den Angebot es von der AK, Schlichtungsstelle, Gericht oä prüfen zu lassen.
Das Haus ist Altbau, wobei es imo keine klare gesetzl Regelung gilt. Es ist um 1940-1950 erbaut worden schätze ich.
Ich bin im Dachgeschoss, was ca 1985 erbaut worden ist. Aber lt Recherchen gilt auch hier das Richtwertgesetz.
Das Zinshaus mit etwa 15 Wohnungen ist kein Gemeindebau od Genossenschaft. Es gehört Privatleuten, aber ist ja irrelevant. Denn das Gesetz betrifft auch Altbauten.
Hab bis jetzt nur der AK eine mail geschrieben.
Das Thema betrifft ja nicht nur mich in den Forum, von daher hoffe ich auf hilfreiche antworten, tx
neue Vorschreibung trotz Mietpreisstopp
Re: Neue Vorschreibung trotz Mietenstopp
Du dürftest übersehen haben, dass die heurige Aussetzung der Indexierung von Altbau-Mieten für Neuabschlüsse gilt, während bei bestehenden Mietverträgen Anhebungen weiterhin möglich sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: neue Vorschreibung trotz Mietpreisstopp
nein das ist falsch und würde keinen sinn ergeben. dann würd ja kaum wer davon profitieren
hab den vermieter diesbzgl informiert. wenn er die erhöhung nicht zurücknimmt wird sich der mieterschutz mit ihm in verbindung setzen. Weiters versteh ich nicht seine viel zu häufigen anpassungen (2-3x pro jahr) und seine zinssätze
lt vertrag hab ich schwellenwert 5%, nur gab in bisher erhöhungen von wenigen euros bis 4%
dh prinzip nutzt er ein schlupfloch eines unfertigen gesetzes. weiters möchte ich alle erhöhungen seit sept 2021 bis jetzt prüfen lassen, denn es sind 25%. Bin von Teuerung leidgeplagt und die Miete hat ein Niveau erreicht, wo es weh tut. Es ist moralisch verwerflich abermals zu erhöhen
hab den vermieter diesbzgl informiert. wenn er die erhöhung nicht zurücknimmt wird sich der mieterschutz mit ihm in verbindung setzen. Weiters versteh ich nicht seine viel zu häufigen anpassungen (2-3x pro jahr) und seine zinssätze
lt vertrag hab ich schwellenwert 5%, nur gab in bisher erhöhungen von wenigen euros bis 4%
dh prinzip nutzt er ein schlupfloch eines unfertigen gesetzes. weiters möchte ich alle erhöhungen seit sept 2021 bis jetzt prüfen lassen, denn es sind 25%. Bin von Teuerung leidgeplagt und die Miete hat ein Niveau erreicht, wo es weh tut. Es ist moralisch verwerflich abermals zu erhöhen
Re: Neue Vorschreibung trotz Mietenstopp
Bin mir nicht sicher, ob Du meine Äußerung auch wirklich richtig verstanden hast. Ich habe nicht gesagt, dass es bei bestehenden Altbau-Mietverträgen ein Weiter wie bisher gibt, sondern es dennoch zu Anhebungen kommen kann. Es wird ja nur die Inflationsanpassung der Richtwerte und der Kategoriebeiträge ausgesetzt. Bei Neuvermietungen ab Mai kann daher ein neuer, höherer Richtwert als Grundlage für die Berechnung des Miete nicht mehr herangezogen werden. Beim privaten, frei finanzierten Altbau darf angehoben werden, wobei der Hauptmietzins nicht über dem liegen darf, der mit einem gültigen Richtwert erzielt werden kann. Alte Verträge haben mittlerweile nicht mehr den Passus drinnen, dass die Miete mit Anhebung des Richtwerts mitsteigt, sondern es an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt ist. Denn dann können Anhebungen in der beschriebenen Form sehr wohl vorgenommen werden. Weil das System so komplex geworden ist, bedürfe Deine Angelegeneheit einer genaueren Überprüfung durch die von Dir genannten Ansprechstellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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