Hallo,
ich wohne seit Jahrzehnten in einer Kat D Wohnung mit WC am Gang.
Jetzt hat ein Investor bzw. Mobilienentwickler das ganze Haus gekauft
Bei der Wohnungs Begehung sagte er, dass sie das WC in die Wohnung hineinverlegen wollen.
Es ist aber kein Platz hier, es ist schon mein Bad in der Küche.
1) Muss ich da zustimmen?
2) Abgesehen davon, kann er die Miete erhöhen, weil dann nicht mehr Kat. D?
(Sie wollen natürlich alle Mieter raus haben..)
WC am Gang
Re: WC am Gang
Entsprechend § 4 Abs.4 MRG bedürfen nützliche Verbesserungen im Inneren eines Mietgegenstandes der Zustimmung des Hauptmieters. Nach § 30 Abs.2 Z 16 MRG kann das Mietverhältnis aus dem wichtigen Grund aufgelöst werden, wenn der Hauptmieter nicht bereit ist, die angebotene Standardverbesserung zuzulassen, und dem Mieter Ersatz beschafft wird. Bekommst Du kein Ersatz, kannst Du auch nicht gekündigt werden. Für die Erwiderung gegenüber dem Vermieter kannst auch Du den Standard-Satz verwenden:
Nach Einholung rechtlicher Erkundigung bei der MieterHilfe bedarf eine solche Maßnahme der Zustimmung des Mieters. Auf Grund der vorliegenden Konstellation ist es aus Sicht der MieterHilfe gar nicht möglich, dass die Toilette in die Wohnung eingebaut wird.
So würde der Vermieter spüren, dass man mit Dir nicht herumspielen kann und Du Dich zu helfen weißt.
Woanders habe ich zu Deinem zweiten Anliegen das hier geschrieben:
Nach Einholung rechtlicher Erkundigung bei der MieterHilfe bedarf eine solche Maßnahme der Zustimmung des Mieters. Auf Grund der vorliegenden Konstellation ist es aus Sicht der MieterHilfe gar nicht möglich, dass die Toilette in die Wohnung eingebaut wird.
So würde der Vermieter spüren, dass man mit Dir nicht herumspielen kann und Du Dich zu helfen weißt.
Woanders habe ich zu Deinem zweiten Anliegen das hier geschrieben:
Wurde der Mietvertrag vor über 31 Jahren geschlossen, kann der Mietzins gemäß § 45 Abs.1 MRG angehoben werden, wobei es bei Dir wohl sehr moderat ausfallen würde. Besteht der Vertrag noch nicht so lange, kann die Miete erhöht werden, wenn es vereinbart wurde.
Zuletzt geändert von alles2 am 28.03.2025, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: WC am Gang
Vielen Dank, liebe/ r alles2!
Damit kann ich in der Tat was anfangen!
Damit kann ich in der Tat was anfangen!
Re: WC am Gang
Dieses Thema ist wirklich wichtig für Mieter. Änderungen in der Wohnung, wie die Verlegung der Toilette, können erhebliche Auswirkungen auf die Wohnbedingungen und somit auf die Miete haben. Der Vermieter muss die Zustimmung des Mieters einholen, da nicht vereinbarte Änderungen das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Parteien stören können. Solche Situationen sollten im Voraus besprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Rechte zu schützen.
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