Kurzfassung:
Reicht ein Whatsapp-Text " Ja dann mach halt mal. Hast eh alles andere auch schon ohne Unterschrift gemacht." als Zustimmung aus?
Langfassung:
Das Gebäude wurde April 2024 bezugsfertig, ich selbst bin aber erst mit Dezember 2024 eingezogen. Ich hatte in meiner alten Mietwohnung ein absolut neues Split Klimagerät verbaut, welches ich natürlich in die Eigentumswohnung mitnehmen möchte.
Problem Hierbei: musste bis 31.12.2024 aus der Mietwohnung raus, und gleichzeitig bekam ich den Schlüssel für die Eigentumswohnung mit 13.12.2024. Damit der Klima-Monteur die alte Anlage Abbaut, und die gleichzeitig wieder in der neuen Wohnung einbauen kann, hatte ich nur ein Zeitfenster von 13.12-20.12.
Ich suchte direkt bei der Genossenschaft um eine Unterschriftenliste für die Zustimmung der Klimaanlage an, welche ich aber erst mit Übergabe am 13.12.2024 bekam. Natürlich ließ ich die Liste direkt druchgehen, jedoch auch Zeitgleich die Klimaanlage einbauen.
Bereits am 03.12.2024 teilte ich in der Hauseigenen Whatsapp Gruppe mein Vorhaben mit, inkl. detaillierter Anlagenbeschreibung.
Von insgesamt 11 Parteien, gab es keine Einwände, und gleichzeitig 7 "Daumen nach oben" als reaktion.
Als ich die Liste bekam, gab es eine Partei welche mit "nein" abgestimmt hatte.
Seitdem versuche ich mit der Person in Kontakt zu treten. Die Kontaktaufnahme via Whatsapp war eher ausbaufähig, und einem persönlichen Gespräch ging er bis letzte Woche erfolgreich aus dem Weg.
Bei dem kurzen Gespräch teilte er mir mit, dass er enttäuscht war, dass ich das ganze ohne Unterschrift umgesetzt hatte. Ich entschuldigte mich, und erklärte die Situation (nochmals).
Dachte, dass das ganze nun in Ordnung sei, und ließ ihm erneut neue Unterschriftenliste (für die Kernlochbohrung) zukommen.
Daraufhin kontaktierte er mich via whatsapp und fragte nach was mit Kernlochbohrung gemeint ist. Ich erklärte um was es sich handelt sowie wie und wo es ausgeführt wird.
Darauf seine Antwort: " Ja dann mach halt mal. Hast eh alles andere auch schon ohne Unterschrift gemacht."
Am nächsten Tag hatte ich den Zettel für die Unterschrift wieder vor der Türe, jedoch ohne etwas unterschrieben zu haben. Deswegen fragte ich via whatsapp nach ob es noch Fragen gibt? - Antwort: Gibt keine Fragen.
Nun:
1. ist seine Whatsapp-Nachricht bereits eine Zustimmung? welches ggf. bei einer eskalation Gerichtlich anerkannt werden würde?
2. Da es sich um ein Split-Klima Gerät handelt, brauche ich de-facto die Zustimmung für die Kernlochbohrung, und nicht "Zustimmung für ein Klimagerät", oder liege ich da falsch?
Persönliche Anmerkung:
Es handelt sich um Eigentumswohnungen, und verstehe deswegen so ein Verhalten umso weniger. Auch wenn ich Anfangs nicht 100% korrekt gehandelt hatte, und mich direkt dafür entschuldigt bzw erklärt hatte, finde ich es umso schlimmer, wenn man seit Monaten als direkte Nachbarn so einen Umgang pflegt. Da ist bereits jetzt schon klar, dass keine gute Nachbarschaft entstehen kann. Ich versuche noch immer eine korrekte Zustimmung zu erlangen, aber nach beinahe 3-Monatigem einseitigem Bemühen und freundlich sein, kann und will ich nicht mehr.
Letztens hatte er gegen 21uhr mir geschrieben, dass ich meine "musik" leiser drehen solle. ich war am PC, und habe nur die integrierten Monitorlautsprecher, welche ca auf 60% Leistung waren -sprich Zimmerlautstärke. Habe dennoch direkt die Lautstärke reduziert.
Ich versuche mich wirklich rücksichtsvoll zu verhalten, aber scheinbar kommt das bei dem Herren nicht an. Auch als ich direkt in der Umzugsphase um 21:10 ein Loch für knapp 4-5sekunden in die Ziegelwand gebohrt hatte, kam direkt eine Nachricht, dass er schlafen will und ich nicht bohren soll.
Gleichzeitig hatte er bereits 2 mal an einem Sonntag irgendwelche (Bohr oder Schneid)Arbeiten in seiner Wohnung durchgeführt. was nicht wirklich korrekt ist...jedoch muss man sich nicht wegen jeder Kleinigkeit aufregen.
Formlose Zustimmung für Kernlochbohrung
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Re: Formlose Zustimmung für Kernlochbohrung
Es klingt fast so, als würde sich der Nachbar den außerstreitigen Rechtsweg offenhalten. Oder er ist einfach nur genervt, weshalb seine Nachricht als erteilte Zustimmung gewertet werden kann, nachdem er zwischenzeitlich ordentlich aufgeklärt wurde und sofern es sich wirklich konkret auf Dein Vorhaben bezieht. Eindeutig geht noch nicht hervor, was Du angeblich schon ohne Unterschrift gemacht haben solltst. Um das näher ergründen zu können und wie der Umlaufbeschluss wegen einer genehmigungsbedürftigen Änderung iSv § 16 Abs.2 WEG tituliert gehört hätte, müsste man wissen, wie die vorherige Klimaanlage ausgesehen hat. So könnte es sein, dass für die Wohnung bereits eine Genehmigung für eine Klimaanlage vorliegt und es jetzt nur darum geht, diese zu erneuern und dabei ein neuer Mauerdurchbruch vonnöten ist, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes führen würde. Dazu vielleicht auch das hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25374
Die Zustimmungserklärung nach § 24 Abs.1 WEG im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder eines Umlaufbeschlusses ist an keine Formvorschriften gebunden. Die Willensbildung kann mündlich, schriftlich (Fax, SMS, E-Mail, WhatsApp und anderen Messaging-Diensten) oder auch durch Handhebung erfolgen. Beschreitet doch wer den außerstreitigen Rechtsweg, wäre es aus Gründen der Beweisbarkeit bzw. Rechtssicherheit besser, etwas in der Hand zu haben. Daher ist der abfälligen Anmerkung, wonach Du eh alles ohne Unterschrift gemacht haben solltst, wenig beizumessen, zumal es diese bei der Einholung einer Genehmigung oder Stimmabgabe nicht immer braucht.
Zu den Ruhezeiten bzw. zur Zimmerlautstärke in Deiner Gegend sei auf folgende Seite verwiesen, da diese als Empfehlung, Verordnung oder ohne Vorgabe ausgesprochen werden können und es Ausnahmen geben kann:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten.html
Daher kann man dem Ersuchen, man möge des Schalfens Willen Ruhe geben, Folge leisten, muss es aber nicht immer.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25374
Die Zustimmungserklärung nach § 24 Abs.1 WEG im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder eines Umlaufbeschlusses ist an keine Formvorschriften gebunden. Die Willensbildung kann mündlich, schriftlich (Fax, SMS, E-Mail, WhatsApp und anderen Messaging-Diensten) oder auch durch Handhebung erfolgen. Beschreitet doch wer den außerstreitigen Rechtsweg, wäre es aus Gründen der Beweisbarkeit bzw. Rechtssicherheit besser, etwas in der Hand zu haben. Daher ist der abfälligen Anmerkung, wonach Du eh alles ohne Unterschrift gemacht haben solltst, wenig beizumessen, zumal es diese bei der Einholung einer Genehmigung oder Stimmabgabe nicht immer braucht.
Zu den Ruhezeiten bzw. zur Zimmerlautstärke in Deiner Gegend sei auf folgende Seite verwiesen, da diese als Empfehlung, Verordnung oder ohne Vorgabe ausgesprochen werden können und es Ausnahmen geben kann:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten.html
Daher kann man dem Ersuchen, man möge des Schalfens Willen Ruhe geben, Folge leisten, muss es aber nicht immer.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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