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Mietvertrag

Verfasst: 07.02.2025, 10:52
von Kontiki
Sehr geehrte Mitglieder und vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Kann man mit folgendem Punkt im Mietvertrag die Vorlage eines Energieausweise rechtmäßig als nicht erforderlich festlegen.

Die Vertragsparteien erklären davon in Kenntnis zu sein, dass gemäß dem
Energieausweis-Vorlage-Gesetz die Vermieterin dem Mieter vor Abgabe der
Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen hat,
widrigenfalls zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende
Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als vereinbart gilt.

Re: Mietvertrag

Verfasst: 07.02.2025, 13:25
von alles2
Das steht im Einklang mit § 7 Abs.1 EAVG (Rechtsfolge unterlassener Vorlage oder Aushändigung). Der Mieter hat allerdings ein Aufforderungsrecht nach § 7 Abs.2 EAVG, von dem er im Bedarfsfall Gebrauch machen könnte.