Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit etwa 4 Jahren in diesem Haus.
Ich habe einen bestehenden Vertrag bis 2027 Februar.
Mein Vertrag wurde letztes Jahr vom Vermieter verlängert.
Gestern kam mein Vermieter aus dem Nichts zu unserem Haus und forderte uns auf, das Haus mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu verlassen.
Ich bin schwanger, welche Rechte habe ich?
Ich bin gestresst und kann in den nächsten 3 Monaten keine gute Wohnung finden?
Ich habe meine Miete immer pünktlich gezahlt und die Wohnung nie zweckentfremdet.
Kann ich mich rechtlich dagegen wehren?
Bitte helfen Sie mir, wenn Sie etwas über eine solche Situation wissen.
Danke
Beendigung des Hausvertrags durch den Vermieter
Re: Beendigung des Hausvertrags durch den Vermieter
Das klingt fast so, als würdest Du das Haus alleine bewohnen und mieten, weshalb es nicht dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen würde und man sich die Kündigungsvereinbarung anschauen müsste. Gilt das MRG sehr wohl und wurde es vertraglich vereinbart, muss ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegen, was gerichtlich durchzusetzen wäre:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/3/Seite.210214.html
Daher müsste man nun wissen, wie der Vermiter die vorzeitige Kündigung begründet hat. Im Sinne des § 33a MRG solltest Du bei drohendem Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit auch die Gemeinde darüber verständigen. Unlängst hatte ich das gepostet:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/3/Seite.210214.html
Daher müsste man nun wissen, wie der Vermiter die vorzeitige Kündigung begründet hat. Im Sinne des § 33a MRG solltest Du bei drohendem Wohnungsverlust oder Obdachlosigkeit auch die Gemeinde darüber verständigen. Unlängst hatte ich das gepostet:
alles2 hat geschrieben: ↑15.01.2025, 16:29Droht Wohnungslosigkeit, kann das subsidiäre Programm WOHNSCHIRM des Sozialministeriums (auch beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung) helfen. Weitere Anlaufstellen wären nachfolgend zu finden, die teilweise auch wegen einem allfälligen Ausstieg aus dem Vertrag intervenieren können:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/2/Seite.1694300.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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