Zusatzklausel / Zusatzvertrag Kündigung mehrere Hauptmieter zulässig
Verfasst: 17.01.2025, 07:54
Hallo liebes Forum,
es geistert ja immer wieder durch die Medien das gemeinsame Mietverträge auch ihre Gefahren haben:
https://immobilien.derstandard.at/c/mieten-und-kaufen/gemeinsamer-mietvertrag-und-wozu-er-verpflichtet/
Nun verstehe ich von Vermieter-Seite das berechtigte Interesse das man z.B. bei zwei Hauptmietern auch die Möglichkeit hat beide in die Pflicht zu nehmen für die Zahlung. Was mir schwer zu verstehen fällt ist das es der "Normalfall" zu sein scheint das alle Hauptmieter zustimmen müssen um den Vertrag (nach Ablauf der Fristen) zu kündigen.
In einem Thread hier (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782) wurde bereits eingeworfen eine Klausel in den Mietvertrag zu schreiben die das ermöglicht.
Daher stellen sich mir ein paar Fragen Fragen:
1. Was ist die Motiviation (des Gesetzgebers) dahinter dass das der "Normalfall" ist? Wen "schützt" diese Konstruktion?
2. Ist es rechtlich zulässig/sinnvoll eine Klausel (Umgangssprachlich: "Jeder Hauptmieter hat das Recht den Mietvertrag ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter aufzulösen") im Mietvertrag zu ergänzen? Bzw. ist es eventuell sogar möglich einfach einen Zusatzvertrag abzuschließen der das festhält?
3. Gibt es so etwas ähnliches wie im Extremfall "Zustimmung zur Kündigung einklagen" das es in Deutschland gibt auch in Österreich?
Beispiel: 5 Jahre Mietdauer, 1 Jahr Kündigungsverzicht + 3 Monate Kündigungsfrist. Verpflichtet sich dann jeder Hauptmieter für 5 Jahre für den jeweils anderen zu haften bei Unstimmigkeiten/Zahlungsverzug?
Finde das Thema wirklich interessant, auch da der oben genannte Thread da nicht eindeutige Antworten liefert. Danke schonmal für jegliche Aufklärung!
Beste Grüße,
Alexander
es geistert ja immer wieder durch die Medien das gemeinsame Mietverträge auch ihre Gefahren haben:
https://immobilien.derstandard.at/c/mieten-und-kaufen/gemeinsamer-mietvertrag-und-wozu-er-verpflichtet/
Nun verstehe ich von Vermieter-Seite das berechtigte Interesse das man z.B. bei zwei Hauptmietern auch die Möglichkeit hat beide in die Pflicht zu nehmen für die Zahlung. Was mir schwer zu verstehen fällt ist das es der "Normalfall" zu sein scheint das alle Hauptmieter zustimmen müssen um den Vertrag (nach Ablauf der Fristen) zu kündigen.
In einem Thread hier (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782) wurde bereits eingeworfen eine Klausel in den Mietvertrag zu schreiben die das ermöglicht.
Daher stellen sich mir ein paar Fragen Fragen:
1. Was ist die Motiviation (des Gesetzgebers) dahinter dass das der "Normalfall" ist? Wen "schützt" diese Konstruktion?
2. Ist es rechtlich zulässig/sinnvoll eine Klausel (Umgangssprachlich: "Jeder Hauptmieter hat das Recht den Mietvertrag ohne Zustimmung der anderen Hauptmieter aufzulösen") im Mietvertrag zu ergänzen? Bzw. ist es eventuell sogar möglich einfach einen Zusatzvertrag abzuschließen der das festhält?
3. Gibt es so etwas ähnliches wie im Extremfall "Zustimmung zur Kündigung einklagen" das es in Deutschland gibt auch in Österreich?
Beispiel: 5 Jahre Mietdauer, 1 Jahr Kündigungsverzicht + 3 Monate Kündigungsfrist. Verpflichtet sich dann jeder Hauptmieter für 5 Jahre für den jeweils anderen zu haften bei Unstimmigkeiten/Zahlungsverzug?
Finde das Thema wirklich interessant, auch da der oben genannte Thread da nicht eindeutige Antworten liefert. Danke schonmal für jegliche Aufklärung!
Beste Grüße,
Alexander