Schimmel

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denise01
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Schimmel

Beitrag von denise01 » 28.03.2007, 22:20

Ich habe in meiner Wohnung Schimmel. Mein 4 Monate alter Sohn hat durch den Schimmel Bronchitis bekommen. Es ist eine private Mietwohnung. Die Vermieterin hat sich, nach dem ich ihr gesagt habe, das in der Wohnung schimmel ist, erst zwei Monate später gemeldet. in der zwischen Zeit habe ich mit dem Vormieter gesprochen, und der sagte mir das er auch schon schimmel hatte, und sie damals nur mit einer Schimmelfarbe darüber gemahlt hat. Jetzt war eine Firma da, die sich das angesehen hat. Die haben gesagt, das die komplette Fasade nass ist, und das Dach auch undicht ist. Ich habe nur anhand von Fotos beweise vom Schimmel. Der Vermieterin ist die Reperatur warscheinlich zu teuer, da der Kosenvoranschlag einige tausend Euro beträgt. Sie hat bis jetzt noch nichts unternommen. Und es ist jetzt schon 4 Monate her, das ich es Ihr gesagt habe. Ich will jetzt aus der Wohnung ausziehen, muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten, oder kann ich fristlos Kündigen, da es ja Gesundheitsschädlich ist????????????

Bitte um Antwort!!!

Mfg denise01



MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 15.05.2007, 07:40

Wenn Sie durch ärztliche Attest belegen können, dass zwischen Schimmel und Bronchitis einen Zusammenhang besteht dürfen Sie mit sofortiger Wirkung kündigen und ausziehen. Die Schlüssel senden Sie der Vermieterin per Post. Wichtig jedoch, ist dass Sie, in Ihrem Kündigungsbrief, den Sachverhalt historisch erläutern, Ihre frühere Kontakte mit der Vermieterin erwähnen und auch die misslungene Sanierungsüberlegungen durch die Firma (Kopie des Kostenvoranschlags wäre gut, wenn Sie von der Firma bekommen könnten). Bilder brauchen Sie auch und vergessen Sie nicht Zeugen benennen die Ihre Wohnung gesehen haben. Sie dürfen jederzeit kündigen, ich empfehle Ihnen jedoch die Mitte des Monats (das wäre heute) April, oder das Ende (in 15 Tagen) auszuwählen. Wenn Sie Kaution erlegt haben, geben Sie gleich Ihre Kontonummer bekannt und bedanken Sie sich im Voraus für die Überweisung der Kaution auf Ihr Konto, innerhalb 14 Tagen ab Erhalt des Kündigungsbriefs. Jede andere Vorgangsweise (wenn was nicht klappt) wenden Sie sich an einer Mieterorganisation. Wenn Sie mir direkt schreiben, und Ihre Adresse präzisieren, kann ich Ihnen eine bestimmte Organisation empfehlen. In Wien wäre jedenfalls für Mieter die MVÖ. Wichtig, bitte, keinen Punkt vergessen, sonst fällt Ihren Kündigungsgrund dem Bach herunter.
mfg,
MEMIL
memil@gmx.net

Josef Pittl Innsbruck
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Schimmel

Beitrag von Josef Pittl Innsbruck » 16.05.2007, 13:05

Schimmel ist generell Gesundheitsgefärdend. Ein ärztliches Atest mag zwar eine zusätzliche Sicherheitsmasnahme sein, erscheint mir aber nicht unbedingt erforderlich. Sehr wichtig hingegen erscheint mir aber der Beweis dafür, dass der Schimmel nicht selbst verursacht wurde. Dieser Beweis ist über das eindringen von (fremd) Feuchtigkeit vom Dach und der Fassade zu erbringen. Sollte die Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden, können Sie sich auch die Geltendmachung einer Mietzinsminderung vorbehalten. Dazu wäre allerdings zu beweisen, dass Sie ihrem Vermieter den Schimmel gemeldet haben und dieser mehr oder weniger untätig geblieben ist.

(Österr. Recht)

MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 19.05.2007, 08:01

Hallo JosefPittlInnsbruck!
In einem Punkt nur muss ich Ihre geschätzte Meinung widersprechen. Ein ärztliches Attest ist nicht unbedingt für Begründung der Kündigung notwendig (das haben Sie völlig Recht), sehr aber für die Abwendung von späterer Mietzinsklage. Zieht der Mieter nach einer fristlosen Kündigung aus und beseitigt der Vermieter schnell die Schimmelfläche, ohne dass der Mieter sichergestellten Beweis dafür gesammelt hat, gerät er in Beweisnot. In der Praxis kann einem einfachen ärztlichen Attest (am besten in Verbindung mit Bildern, wie ich schon in einem hautnah erleben konnte) eine große Bedeutung beigemessen werden.
mfg,
MEMIL

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