Mietrechtsabtretung - Ab zum OGH?
Verfasst: 13.03.2007, 08:57
Hallo!
Folgende Sachlage hat sich ergeben und ich frage mich, soll ich bis zum OGH gehen?
Mein Stiefvater hat vor 9 Jahren eine Wohnung (Voll-MRG, Gründerzeithaus) angemietet, der MV wurde direkt beim Hauseigentümer abgeschlossen. Bei diesem MV-Abschluss fragten meine Mutter und mein Stiefvater nach, ob es ok wäre, wenn die beiden mal ausziehen, wenn sie zb aufs Land ziehen, ob die Kinder die Wohnung übernehmen dürfen. Der Hauseigentümer stimmte den zu, schriftlich wurde nichts vereinbart, man verliess sich auf die mündliche Zusage und im Laufe der Jahre konnte man sich auch immer auf mündliche Vereinbarungen mit dem Hausbesitzer verlassen. Dem Hauseigentümer wurde auch gesagt, dass zum Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses nur meine jüngere Schwester mitzieht in diese Wohnung.
Meine Schwester zog in den letzten Jahren aus, meine Cousine (heute 17 Jahre) zog Anfang 2003 ein, meine Mutter bekam das Sorgerecht und war ab Anfang 2003 Vormund. Letztes Jahr überschlugen sich die Ereignisse, meine Mutter und mein Stiefvater liessen sich scheiden, im Scheidungsverfahren einigten sie sich darauf, dass meine Mutter die Wohnung zugesprochen wird. Dies wurde dem Hausbesitzer auch bekannt gegeben. Zur Unterstützung meiner Mutter zog ich letztes Jahr in diese Wohnung, meldete mich leider erst im November/Dezember 06 offiziell in dieser Wohnung an. Da der Generationenunterschied auf engeren Raum doch ein wenig problematischer war, entschlossen wir, dass meine Mutter einen Neustart in einer eigenen Wohnung macht (1-Zimmer) und meine Cousine bei mir bleibt. Wir wollten das ganze nach dem Auszug meiner Mutter offiziell machen, jedoch kam es anders und zweitens als man denkt. Als ich in diese Wohnung einzog letztes Jahr war uns klar, dass meine Mutter die Wohnung an uns bzw. an mich abtreten wird und es bezüglich des Hausbesitzers keine Probleme geben wird, da ja eine müngliche Zusage bestand und er sich auch nie wirklich um das Haus kümmerte.
Jedoch Ende November 06 bekamen wir einen Brief, dass das Haus verkauft wurde und es einen neuen Besitzer gibt. Dieser machte im Jänner 07 eine Hausbesichtigung und da wusste ich, das wird kein gutes Ende nehmen. Wir gaben die Meitrechtsabtretung an mich und meine Cousine gemeinsam schriftlich dem neuen Hauseigentümer bekannt nach der Besichtigung, er forderte Unterlagen an. Nach dieser Mietrechtsabtretung zahlte ich die Miete gleich auf meinen Namen und den meiner Cousine ein, wurde jedoch von dem neuem Hausbesitzer zurück überwiesen mit einem Brief, dass sie erst die Rechtslage abklären möchten. In der Zwischenzeit faxte ich alle Unterlagen.
Gestern bekam meine Mutter einen Brief vom Rechtsanwalt des neuen Hauseigentümers, dass der Abtretung nicht zugestimmt wird und dass gerichtlich aufgekündigt wird.
Jetzt stehen wir da mit einer mündlichen Zusage von vor 9 Jahren, auch wenn ich erst ein Jahr hier wohne und leider erst seit ein paar Monaten hier gemeldet bin.
Meine Cousine hat einerseits als Nichte kein Recht und gesetzlich sind auch Kinder, bei welchen es nur eine Vormundschaft/Sorgerecht gibt, nicht begünstigt.
Ich weiß, von der rechtlichen Seite stehe ich schlecht da, jedoch will ich mir mein zu Hause nicht wegnehmen lassen. Auf der einen Seite besteht eine mündliche Zusage des alten Hauseigentümers und auf der anderen Seite meine Cousine (4 Jahre in dieser Wohnung wohnhaft), bei welcher eine Vormundschaft/das Sorgerecht steht, soll sie kein Recht haben?
Welche Chancen haben ich und meine Cousine gegen diese Kündigung zu kämpfen?
Danke für die Ratschläge im Voraus!
MfG
Kira
Folgende Sachlage hat sich ergeben und ich frage mich, soll ich bis zum OGH gehen?
Mein Stiefvater hat vor 9 Jahren eine Wohnung (Voll-MRG, Gründerzeithaus) angemietet, der MV wurde direkt beim Hauseigentümer abgeschlossen. Bei diesem MV-Abschluss fragten meine Mutter und mein Stiefvater nach, ob es ok wäre, wenn die beiden mal ausziehen, wenn sie zb aufs Land ziehen, ob die Kinder die Wohnung übernehmen dürfen. Der Hauseigentümer stimmte den zu, schriftlich wurde nichts vereinbart, man verliess sich auf die mündliche Zusage und im Laufe der Jahre konnte man sich auch immer auf mündliche Vereinbarungen mit dem Hausbesitzer verlassen. Dem Hauseigentümer wurde auch gesagt, dass zum Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses nur meine jüngere Schwester mitzieht in diese Wohnung.
Meine Schwester zog in den letzten Jahren aus, meine Cousine (heute 17 Jahre) zog Anfang 2003 ein, meine Mutter bekam das Sorgerecht und war ab Anfang 2003 Vormund. Letztes Jahr überschlugen sich die Ereignisse, meine Mutter und mein Stiefvater liessen sich scheiden, im Scheidungsverfahren einigten sie sich darauf, dass meine Mutter die Wohnung zugesprochen wird. Dies wurde dem Hausbesitzer auch bekannt gegeben. Zur Unterstützung meiner Mutter zog ich letztes Jahr in diese Wohnung, meldete mich leider erst im November/Dezember 06 offiziell in dieser Wohnung an. Da der Generationenunterschied auf engeren Raum doch ein wenig problematischer war, entschlossen wir, dass meine Mutter einen Neustart in einer eigenen Wohnung macht (1-Zimmer) und meine Cousine bei mir bleibt. Wir wollten das ganze nach dem Auszug meiner Mutter offiziell machen, jedoch kam es anders und zweitens als man denkt. Als ich in diese Wohnung einzog letztes Jahr war uns klar, dass meine Mutter die Wohnung an uns bzw. an mich abtreten wird und es bezüglich des Hausbesitzers keine Probleme geben wird, da ja eine müngliche Zusage bestand und er sich auch nie wirklich um das Haus kümmerte.
Jedoch Ende November 06 bekamen wir einen Brief, dass das Haus verkauft wurde und es einen neuen Besitzer gibt. Dieser machte im Jänner 07 eine Hausbesichtigung und da wusste ich, das wird kein gutes Ende nehmen. Wir gaben die Meitrechtsabtretung an mich und meine Cousine gemeinsam schriftlich dem neuen Hauseigentümer bekannt nach der Besichtigung, er forderte Unterlagen an. Nach dieser Mietrechtsabtretung zahlte ich die Miete gleich auf meinen Namen und den meiner Cousine ein, wurde jedoch von dem neuem Hausbesitzer zurück überwiesen mit einem Brief, dass sie erst die Rechtslage abklären möchten. In der Zwischenzeit faxte ich alle Unterlagen.
Gestern bekam meine Mutter einen Brief vom Rechtsanwalt des neuen Hauseigentümers, dass der Abtretung nicht zugestimmt wird und dass gerichtlich aufgekündigt wird.
Jetzt stehen wir da mit einer mündlichen Zusage von vor 9 Jahren, auch wenn ich erst ein Jahr hier wohne und leider erst seit ein paar Monaten hier gemeldet bin.
Meine Cousine hat einerseits als Nichte kein Recht und gesetzlich sind auch Kinder, bei welchen es nur eine Vormundschaft/Sorgerecht gibt, nicht begünstigt.
Ich weiß, von der rechtlichen Seite stehe ich schlecht da, jedoch will ich mir mein zu Hause nicht wegnehmen lassen. Auf der einen Seite besteht eine mündliche Zusage des alten Hauseigentümers und auf der anderen Seite meine Cousine (4 Jahre in dieser Wohnung wohnhaft), bei welcher eine Vormundschaft/das Sorgerecht steht, soll sie kein Recht haben?
Welche Chancen haben ich und meine Cousine gegen diese Kündigung zu kämpfen?
Danke für die Ratschläge im Voraus!
MfG
Kira