Hallo!
Habe gleich noch eine Frage.
wer hat Ahnung was zur Mietminderung alles zählt.
Ich weiß, dass z.B. Heizungsausfall eine Minderung nach sich zieht. Aber wie ist es mit Fenster die nicht schließen?
Habe die schon vor Monaten der Hausverwaltung mitgeteilt, es ist aber nichts passiert.
Mietminderung oder nicht, das ist hier die Frage.
Danke
lg taura
Mietminderung
RE: Mietminderung
Fenster die sich nicht schließen lassen allein, erlauben keine Mietzinsminderung, außer die Anzeige im Winter zustand kommt, und die Wohnung deswegen nicht beheizbar wird. Außer wenn die Fenster überhaupt offen bleiben und Wohnung parterre liegt.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
RE: Mietminderung
ja die wohnung liegt im parterr, direkt neben der strasse. die fenster sind oben ca 2 cm offen.
welch dinge fallen dann unter mietminderung?
welch dinge fallen dann unter mietminderung?
RE: Mietminderung
Die allgemeine Judikatur listet nicht genau auf, was unter Mietzinsminderung fällt, sondern besagt, dass wenn die Benutzbarkeit des Mietobjektes beeinträchtigt und dadurch reduziert wird, darf der Mieter gem. § 1096 ABGB den Mietzins nach Ausmaß und Dauer dieser Beeinträchtigung einseitig reduzieren. Schimmelbildungen, die von allgemeinen Teilen des Hauses sich in die Wohnung sprießen, sind Beispiele dafür, aber auch beschädigte Fenster, die durch Kaltlufteinzug die Beheizbarkeit der Wohnung in Winter deutlich vermindern, oder Wasserinfiltrationen, die die Wandfarbe ausblättern, all das (und auch andere) sind Gründe für die Mietzinsminderung.
Die Arbeiterkammer Wien hat vor einigen Jahren eine Praxisbezogenenauflistung veröffentlicht, mit der prozentuellen Reduzierung des Mietzinses, ja nachdem was und in welcher Stelle der Wohnung genau passiert ist. Diese Liste scheint mir nicht vollständig und ist vielleicht nicht ganz aktuell, bzw. kann nicht, m.E. 1 zu 1 überall angewendet werden, aber es handelt sich um ein erleuchtendes Bild der Möglichkeiten. Die Beeinträchtigung muss immer im konkreten Fall überprüft werden und kann, wenn es ausjudiziert, fallwiese variieren. Für eine Frau die täglich für 4 Kinder kochen muss, bedeutet das Ausblättern der Wandfarbe in der Küche eine Beeinträchtigung von 50, wenn nicht sogar 75 und 80% der Benutzbarkeit der Wohnung. Für einen Alleinstehender, der als Geschäftsreisender tätig ist, und nur an Wochenenden zu Hause ist (und vielleicht die Küche gar nur zum Kaffeekochen verwendet), wird diese Beeinträchtigung schon auf 10 oder 20 % reduziert ausfallen.
Zusammenfassend, es gibt nicht Merkmale die eine bestimmte Minderung erlauben, sondern es geht grundsätzlich um das Ausmaß der Beeinträchtigung.
In deinem Fall, wenn die Fenster eine Spalte von 2 cm erweisen, und du den Vermieter aufforderst die Fenster zu reparieren, kannst du sicher während des Winters den Mietzins midern. Wieviel genau, würde ich dir nur nach einer Besichtigung der Wohnung, oder mindestens nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dir sagen können. Ich emfehle dir aber die Arbeiterkammer in Tirol (wo immer du dort bist) aufzusuchen, die werden dir hier helfen können. Oder du kannst auch die Mietervereinigung suchen, die ebenfalls dich beraten kann und die Rechtslage für dich bewerten. Darüber hinaus, für die Mietzinsminderung musst du bestimmte Formalitäten, Beweissicherung und Briefverkehr mit dem Vermieter vornehmen, bevor die Minderung in Kraft treten kann. In manchen Fällen, wo die Miete nicht niedrig ist, zahlt sich aus einen Rechtsanwalt mit Abwicklung der Minderung zu beauftragen. Seine Honorare kannst du sicher aus der Minderung bezahlen und du hast noch ein wenig Geld gespart.
Das alles kannst du sehr schnell machen, die Formalitäten sind aber unbedingt notwendig.
mfg,
MEMIL
memil@gmx.net
Die Arbeiterkammer Wien hat vor einigen Jahren eine Praxisbezogenenauflistung veröffentlicht, mit der prozentuellen Reduzierung des Mietzinses, ja nachdem was und in welcher Stelle der Wohnung genau passiert ist. Diese Liste scheint mir nicht vollständig und ist vielleicht nicht ganz aktuell, bzw. kann nicht, m.E. 1 zu 1 überall angewendet werden, aber es handelt sich um ein erleuchtendes Bild der Möglichkeiten. Die Beeinträchtigung muss immer im konkreten Fall überprüft werden und kann, wenn es ausjudiziert, fallwiese variieren. Für eine Frau die täglich für 4 Kinder kochen muss, bedeutet das Ausblättern der Wandfarbe in der Küche eine Beeinträchtigung von 50, wenn nicht sogar 75 und 80% der Benutzbarkeit der Wohnung. Für einen Alleinstehender, der als Geschäftsreisender tätig ist, und nur an Wochenenden zu Hause ist (und vielleicht die Küche gar nur zum Kaffeekochen verwendet), wird diese Beeinträchtigung schon auf 10 oder 20 % reduziert ausfallen.
Zusammenfassend, es gibt nicht Merkmale die eine bestimmte Minderung erlauben, sondern es geht grundsätzlich um das Ausmaß der Beeinträchtigung.
In deinem Fall, wenn die Fenster eine Spalte von 2 cm erweisen, und du den Vermieter aufforderst die Fenster zu reparieren, kannst du sicher während des Winters den Mietzins midern. Wieviel genau, würde ich dir nur nach einer Besichtigung der Wohnung, oder mindestens nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dir sagen können. Ich emfehle dir aber die Arbeiterkammer in Tirol (wo immer du dort bist) aufzusuchen, die werden dir hier helfen können. Oder du kannst auch die Mietervereinigung suchen, die ebenfalls dich beraten kann und die Rechtslage für dich bewerten. Darüber hinaus, für die Mietzinsminderung musst du bestimmte Formalitäten, Beweissicherung und Briefverkehr mit dem Vermieter vornehmen, bevor die Minderung in Kraft treten kann. In manchen Fällen, wo die Miete nicht niedrig ist, zahlt sich aus einen Rechtsanwalt mit Abwicklung der Minderung zu beauftragen. Seine Honorare kannst du sicher aus der Minderung bezahlen und du hast noch ein wenig Geld gespart.
Das alles kannst du sehr schnell machen, die Formalitäten sind aber unbedingt notwendig.
mfg,
MEMIL
memil@gmx.net
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