Untermiete
Verfasst: 03.03.2007, 01:08
Hallo, ich freue mich hier im Forum zu sein.
Meine Freundin hat seit über 25 Jahren eine Wohnung in einer Toplage und vom ursprünglichen Eigentümer auch das Recht die Wohnung zu untervermieten, eingeräumt bekommen.
Da sie -wie schon erwähnt- vor längerer Zeit den Mietvertrag eingegangen ist, zahlt sie statt Kategoriezins A +Lagezuschlag (cirka € 5,7) nur € 3.- Hauptmiete per m².
Da meine Freundin nun bei mir eingezogen ist, hat sie die Wohnung untervermietet. Wir fragten einen uns bekannten Hausverwalter wie wir bei der Preisbildung de Untermiete vorgehen sollen, die Formel lautete dazu (sinngemäß)
Kat. A ~ € 4,50
+ Untermietzuschlag
- 25 % Befristungsabschlag
+ 25 % Lagezuschlag
+ Zuschlag für die Gartenbenützung
+ BK
+ Ust
Nun sind wir mit einer anderen Meinung zur Preisbildung der Untermiete konfrontiert worden,
nämlich: die Untermiete wird gebildet, aus dem zu entrichtenden Hauptmietzins ....
Was meint nun das sehr geehrte Forum welche Variante Rechtsgültigkeit hat, jene die vom aktuellen Kategoriezins ausgeht, oder die andere die durch das langjährige Mietverhältnis günstigeren Hauptmietzins ausgeht ?
Auf eine Antwort sehr gespannt und mit herzlichen Dank in vorhinein ....
wogo
Meine Freundin hat seit über 25 Jahren eine Wohnung in einer Toplage und vom ursprünglichen Eigentümer auch das Recht die Wohnung zu untervermieten, eingeräumt bekommen.
Da sie -wie schon erwähnt- vor längerer Zeit den Mietvertrag eingegangen ist, zahlt sie statt Kategoriezins A +Lagezuschlag (cirka € 5,7) nur € 3.- Hauptmiete per m².
Da meine Freundin nun bei mir eingezogen ist, hat sie die Wohnung untervermietet. Wir fragten einen uns bekannten Hausverwalter wie wir bei der Preisbildung de Untermiete vorgehen sollen, die Formel lautete dazu (sinngemäß)
Kat. A ~ € 4,50
+ Untermietzuschlag
- 25 % Befristungsabschlag
+ 25 % Lagezuschlag
+ Zuschlag für die Gartenbenützung
+ BK
+ Ust
Nun sind wir mit einer anderen Meinung zur Preisbildung der Untermiete konfrontiert worden,
nämlich: die Untermiete wird gebildet, aus dem zu entrichtenden Hauptmietzins ....
Was meint nun das sehr geehrte Forum welche Variante Rechtsgültigkeit hat, jene die vom aktuellen Kategoriezins ausgeht, oder die andere die durch das langjährige Mietverhältnis günstigeren Hauptmietzins ausgeht ?
Auf eine Antwort sehr gespannt und mit herzlichen Dank in vorhinein ....
wogo