Geld einbehalten

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dizo2
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Geld einbehalten

Beitrag von dizo2 » 27.02.2007, 12:02

Habe zurzeit etwas Probleme mit meinem ehemaligen Vermieter - bin am ~20.1 ausgezogen (Mietende 1.2.2007) und habe mit Ihm das mit der Kaution geklärt - Hat die Wohnung kurz durchgeschaut, war alles in Ordnung, und er fast den ganzen Betrag (abzüglich eines defekten Boilers, welcher in dem Mietvertrag zu Lasten des Mieters geht, wo ich aber bei Neukauf nur für die Benützung zahlen muss, d.h 3 Jahre verwendet und hier den Prozentsatz vom Kaufpreis) auf zurückbekommen, eben nur ohne den Boiler. Habe auf diesen Prozentsatz verzichtet, dafür war auch sonst alles in Ordnung, und er hat mir alles unterschrieben das ich den vollen Betrag der Kaution zurückbekomme.



Nundenn, habe dann den Dauerauftrag im Webbanking storniert, nur leider ist mir dort ein Fehler passiert, das ganze wurde nicht gespeichert, der Auftrag lief also weiter. Bemerkt habe ich das dann am 1.2, wo das Geld trotz gedachter Stornierung abgebucht wurde. Dann bin ich eben gleich zu meiner Bank, und hab den Auftrag in der Filiale storniert + wollte das man versucht das Geld rückzubuchen.



Filiale 1 hat den Auftrag angenommen, nach 1,5 Wochen und Anruf in der Zentrale wurde mir gesagt das geht nicht.



Habe mich dann natürlich an den ehemaligen Vermieter gewandt, um die ungerechtfertigste Miete zurückzufordern.



So nun meldet er sich 2 Wochen nicht, hebt nie ab, kein Kontakt möglich. Nachdem ich seine Emailadresse rausgefunden habe, wollte ich ihm eben eine Mail schicken (Dachte er wäre eventuell 2 Wochen auf Urlaub)



Nun schreibt er mir gestern, er hat noch Schäden in der Wohnung entdeckt, und will den Mietbetrag zur Behebung der Schäden einbehalten.



Gestern Abend hab ich dann geantwortet, und natürlich geschrieben das er keinen Anspruch auf das zuviel überwiesene Geld hat, und ich das somit nun rückfordere.



Ich habe eine Bestätigung über die Kautionsrückzahlung (unterschrieben vom ihm) zuhause, also rechtlich alles in der Hand.



Warte nun auf eine Antwort von ihm, wenn die negativ ausfällt, wie würdet ihr weiter vorgehen?



MEMIL
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RE: Geld einbehalten

Beitrag von MEMIL » 27.02.2007, 14:56

Einfach! Mahnklage zur Rückzahlung der Fehlüberweisung. Das hat mit dem Mietverhältnis überhaupt nichts mehr zu tun. Das Mietverhältnis war schon beendet, er hat kein Recht auf die Fehlüberweisung zurückzugreifen. Er könnte Sie sogar für später entdeckten Schäden klagen (was wahrscheinlich auch zu nichts führen würde, wenn er die Wohnung besichtigt und tadlos übernommen hat) aber er kann nicht eigenmächtig das Geld behalten. Sie brauchen nur ihn beim Amtstag (Dienstag in ganz Österreich) ohne Anwalt vorerst klagen. Sofort und ohne Bezug auf das Mietverhältnis. Er bereichere sich einfach ungerechfertigterweise.

MfG,

MEMIL




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