Geruchsbelästigung durch Nachbarn!

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Essotiger
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Geruchsbelästigung durch Nachbarn!

Beitrag von Essotiger » 22.02.2007, 15:45

Ich habe da ein heikles Problem, welches wohl lustig und harmlos klingt, aber absolut nicht ist.



Es geht hier um Mietwohnungen.



Wir hatten eine "nette" Mitbewohnerin(+ 3 Kinder + 1 (Riesen)Hund + 2 Lebensgefährten), welche auf Grund ihres Verhaltens und wohl vor allem Ihrer Zahlungsmoral voriges Jahr delogiert wurde.



Ihre wohl beste Freundin wohnt inkl. Lebensgefährten aber nach wie vor unter uns und seitdem lebt besagte Dame inkl. Anhang(jedoch ohne Lebensgefährten) mehr oder weniger einen Stock tiefer.

Da beide Damen und der Lebensgefährte(sofern wohl nicht im Knast oder mit Wegweisung belegt) dem Alkohol sehr zusprechen und alle drei auch arbeitslos sind, geht es meist doch recht laut zu. Abgesehen davon, dass alle starke Raucher sind und beinahe 24 Stunden am Tag zu Hause sind.



Das Problem ist nun neben der Lärmbelästigung(Streiten, Lachen, Kinder), dass sich durch die drei Raucher, das Kochen ohne Dunstabzug, einen Hund und drei Kazen und den Alkohol eine derartige grauenhafte Geruchswolke bildet, die sowohl bei geöffnetem Fenster als auch durch die Versorgungsschächte durch die Steckdosen etc. bei uns eindringt.



Also meine Fragen dazu:



Gibt es eine Handhabe gegen diese Art der Geruchsbelästigung?



Ist ein Dauerbesuch dieser Art zulässig? Da sich die Kinder auch ständig im Stiegenhaus aufhalten und als Spielplatz nützen und ständig das Licht einschalten. Es handelt sich eigentlich um den Lebensmittelpunkt für den "Besuch".






MEMIL
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RE: Geruchsbelästigung durch Nachbarn!

Beitrag von MEMIL » 23.02.2007, 09:54

Soweit ich Ihre Schilderung interpretieren kann, haben Sie hier viel Pech. Das gesamte Bild fügt sich in der Grenze des Zumutbaren ein. Selbstverständlich ist das Ganze mehr als eine Katastrophe, Lösung sehe ich aber keine. In solchen Fällen wird die Situation mit Krieg vorgetragen. Gegenangriff, Schimpfungen. Dann kommen die Klagen wegen Verleumdungen, dann sind die Anwälte und die Kosten am Zug. Eindämmen kann man schon mit Warnungen, aber wenn ein Hund erst einmal schon im Haus erlaubt ist, ist die halbe Schei*** schon legal eingeleitet und die Verdreckter werden sich nicht einschütteln lassen. Vielmehr kann man nichts dagegen tun, außer selbst das Weite zu suchen…

Allein die Lärmbelästigung ist ein Grund zur Klage. Das Problem ist aber, dass die Judikatur bezieht sich meistens auf eine bestimmte Form der Lärmbelästigung (Geschäft, Nachtlokal, dauernde Musik in der Wohnung). Hier aber ist die Misere ausgedehnt. Alles zu beanstanden ist sehr schwer. Es muss hier einen Sachverständigen einbezogen werden, der jede einzelne Art von Lärm überprüft, aufnimmt, alles zusammen rechnet und dann stellt er fest, dass die gesamte Lärmerei die zumutbare Grenze überschreitet.

Das ist eine jahrelang Streit.

MfG,

MEMIL




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