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Schönheitsreperaturen

Verfasst: 30.01.2007, 17:00
von JUSLINE
Hallo,



es geht um folgendes: Ich bin gerade dabei eine neue Wohnung anzumieten und habe den Entwurf des Mietvertrags vorliegen.



1. Welche "Fallen" muss ich grundsätzlich beachten?



2. Was muss ich hinsichtlich der Klausel bezüglich Schönheitsreperaturen beachten?



3.Wie verhält sich das Thema Schöneitsreperaturen mit der Renovierungsklausel bei Auszug (ausmalen der Wohnung / Parkettversiegelung bei Beschädigung / gründliche Reinigung)



Besten Dank im voraus



Anne




RE: Schönheitsreperaturen

Verfasst: 01.02.2007, 05:43
von MEMIL
Mietervereinigung aufsuchen und den Mietvertrag überprüfen lassen. Die Sache als literarische Anfrage zu behandeln würde lang werden. Konkret kann man schwer ohne Unterlagen und Besprechung überprüfen.

An memil(ät)gmx.net gebe ich dir Tipps wo du gratis die Sache überprüfen lassen kann.

MfG,

MEMIL