Schönheitsreperaturen
Verfasst: 30.01.2007, 17:00
Hallo,
es geht um folgendes: Ich bin gerade dabei eine neue Wohnung anzumieten und habe den Entwurf des Mietvertrags vorliegen.
1. Welche "Fallen" muss ich grundsätzlich beachten?
2. Was muss ich hinsichtlich der Klausel bezüglich Schönheitsreperaturen beachten?
3.Wie verhält sich das Thema Schöneitsreperaturen mit der Renovierungsklausel bei Auszug (ausmalen der Wohnung / Parkettversiegelung bei Beschädigung / gründliche Reinigung)
Besten Dank im voraus
Anne
es geht um folgendes: Ich bin gerade dabei eine neue Wohnung anzumieten und habe den Entwurf des Mietvertrags vorliegen.
1. Welche "Fallen" muss ich grundsätzlich beachten?
2. Was muss ich hinsichtlich der Klausel bezüglich Schönheitsreperaturen beachten?
3.Wie verhält sich das Thema Schöneitsreperaturen mit der Renovierungsklausel bei Auszug (ausmalen der Wohnung / Parkettversiegelung bei Beschädigung / gründliche Reinigung)
Besten Dank im voraus
Anne