Katzenhaltung
Verfasst: 29.01.2007, 13:53
Ein junges Paar ist vor ca. 5 Monaten in seine neue Wohnung (mit Kaufoption) gezogen. Laut Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Das Paar legt sich zwei Katzen zu. Keine Probleme seitens des Vermieters und der Hausmitbewohner. Es gibt bereits Nachbarskatzen und sonstiges Getier im Wohnhaus.
Die Katzen des Paares sind nun ca. 6 Monate (Kätzin) und ca. 3 Monate (Kater) alt. Die beiden Tiere werden rein in der Wohnung gehalten.
Nun gibt es das Problem, dass es schon ein paar mal vorkam, dass am Gang der Wohnhausanlage Katzenkot gefunden wurde.
Da das Problem erst mit Einzug des jungen Paares auftrat, beschuldigen die übrigen Mieter die Katzen der neuen Nachbarn. Da diese die Katzen jedoch rein in Wohnungshaltung haben, ist diese Beschuldigung unbegründet. Das Paar suchte bereits vergebens das Gespräch mit den Nachbarn.
Das junge Paar hat die Vermutung geäußert, dass es sich bei dem „Schmutzfink“ um den Kater der Wohnungsvorbesitzerin handelt. Dieser Kater wird nämlich immer mal wieder in der Wohnhausanlage angetroffen und sehnt sich anscheinend nach seiner alten, gewohnten Umgebung.
Das junge Paar hat die Hoffung aufgegeben, dass die Nachbarn ihm glauben schenken. Wie könnte sich das junge Paar verhalten bzw. welche Möglichkeiten hätte es, sich gegen die Verleumdungen zu behaupten? Ein weggeben der Katzen kommt nicht in Frage, zumal seitens der Nachbarn nichts Bewiesen werden kann (gibt ja schließlich auch nichts zu beweisen!) und weil Tiere ursprünglich erlaubt sind.
Ratschläge?! Rechtliche Hinweise?!
Besten Dank, Sabrina
Die Katzen des Paares sind nun ca. 6 Monate (Kätzin) und ca. 3 Monate (Kater) alt. Die beiden Tiere werden rein in der Wohnung gehalten.
Nun gibt es das Problem, dass es schon ein paar mal vorkam, dass am Gang der Wohnhausanlage Katzenkot gefunden wurde.
Da das Problem erst mit Einzug des jungen Paares auftrat, beschuldigen die übrigen Mieter die Katzen der neuen Nachbarn. Da diese die Katzen jedoch rein in Wohnungshaltung haben, ist diese Beschuldigung unbegründet. Das Paar suchte bereits vergebens das Gespräch mit den Nachbarn.
Das junge Paar hat die Vermutung geäußert, dass es sich bei dem „Schmutzfink“ um den Kater der Wohnungsvorbesitzerin handelt. Dieser Kater wird nämlich immer mal wieder in der Wohnhausanlage angetroffen und sehnt sich anscheinend nach seiner alten, gewohnten Umgebung.
Das junge Paar hat die Hoffung aufgegeben, dass die Nachbarn ihm glauben schenken. Wie könnte sich das junge Paar verhalten bzw. welche Möglichkeiten hätte es, sich gegen die Verleumdungen zu behaupten? Ein weggeben der Katzen kommt nicht in Frage, zumal seitens der Nachbarn nichts Bewiesen werden kann (gibt ja schließlich auch nichts zu beweisen!) und weil Tiere ursprünglich erlaubt sind.
Ratschläge?! Rechtliche Hinweise?!
Besten Dank, Sabrina