Katzenhaltung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Katzenhaltung

Beitrag von JUSLINE » 29.01.2007, 13:53

Ein junges Paar ist vor ca. 5 Monaten in seine neue Wohnung (mit Kaufoption) gezogen. Laut Mietvertrag sind Haustiere erlaubt. Das Paar legt sich zwei Katzen zu. Keine Probleme seitens des Vermieters und der Hausmitbewohner. Es gibt bereits Nachbarskatzen und sonstiges Getier im Wohnhaus.

Die Katzen des Paares sind nun ca. 6 Monate (Kätzin) und ca. 3 Monate (Kater) alt. Die beiden Tiere werden rein in der Wohnung gehalten.

Nun gibt es das Problem, dass es schon ein paar mal vorkam, dass am Gang der Wohnhausanlage Katzenkot gefunden wurde.

Da das Problem erst mit Einzug des jungen Paares auftrat, beschuldigen die übrigen Mieter die Katzen der neuen Nachbarn. Da diese die Katzen jedoch rein in Wohnungshaltung haben, ist diese Beschuldigung unbegründet. Das Paar suchte bereits vergebens das Gespräch mit den Nachbarn.

Das junge Paar hat die Vermutung geäußert, dass es sich bei dem „Schmutzfink“ um den Kater der Wohnungsvorbesitzerin handelt. Dieser Kater wird nämlich immer mal wieder in der Wohnhausanlage angetroffen und sehnt sich anscheinend nach seiner alten, gewohnten Umgebung.

Das junge Paar hat die Hoffung aufgegeben, dass die Nachbarn ihm glauben schenken. Wie könnte sich das junge Paar verhalten bzw. welche Möglichkeiten hätte es, sich gegen die Verleumdungen zu behaupten? Ein weggeben der Katzen kommt nicht in Frage, zumal seitens der Nachbarn nichts Bewiesen werden kann (gibt ja schließlich auch nichts zu beweisen!) und weil Tiere ursprünglich erlaubt sind.



Ratschläge?! Rechtliche Hinweise?!



Besten Dank, Sabrina




MEMIL
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RE: Katzenhaltung

Beitrag von MEMIL » 01.02.2007, 05:39

Also, Sabrina! Von Verleumdung kann hier nicht die Rede sein, das wäre strafrechtlich verfolgbar. Was hier passiert sind nur falsche Behauptungen. Was hier behauptet wird, ist nicht beweisbar und das Gegenteil (da es sich um falsche Behauptungen handelt) zu beweisen, ist auch kaum möglich. Egal wer hier klagt, wird von Richter mit einem Kostenvorschuss von 1000 Euro für die DNA-Analyse und Befund der Fäkalien der Katzen konfrontiert werden. Oder der Kläger liegt ein Bild vor, wo die Katzen in Fragranti Deliktus (bei der Sache) erwischt und photographiert wurden und der Gegner stellt die Echtheit des Bildes außer Streit. Das ist im Mordfall selbstverständlich, bei Katzen (…) jedoch nicht sinnvoll.

Deswegen kann ich hier nur empfehlen die Behauptungen ganz sachlich und ohne Aufregung zu bestreiten. Oder ausziehen, wenn die Streit auf die Nerven geht. Rein rechtlich gibt es keine Alternativ. Die Suppe ist eben dünn.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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