Hallo
Ich hätte da mal ne Frage: ab wann gilt eine Whg. als Mieterschutzwhg.? Gilt das auch für Büros in diesem Haus? Und wie sieht es dann mit Kündigung, Teilkündigung und Mieterhöhungen aus??
Danke!
Mieterschutzwohnung DRINGEND!
RE: Mieterschutzwohnung DRINGEND!
Alle diesen Fragen werden wir hier nicht beantworten können. Dafür brauchst du Literatur. Konkrete Fälle beantworten ich und meinen Kollegen auch. Grundsätzlich der Begriff "Mieterschutz" ist mit natürlicher Person (der Mieter) verbunden und nicht mit juristischer Person (Firma). Geschäftlokale (auch in Altbauten) haben eigene Regelung (freie Befristung, kein Ersatz für Investitionen, Lockerung beim Mietzins, Übertragbarkeit an neuen Mieter, usw.). Machen wir uns keine Illusion, dass man in einem Altbau eine Pizzeria oder Café mit "Kategorie-D" Mietzins geniessen kann. Das gibt es nicht!
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Mieterschutzwohnung DRINGEND!
Danke erst mal.
Meine konkrete Frage: wir haben ein Büro in einem Wohnhaus das älter als 50 Jahre ist. Zu unserem Mietobjekt gehören auch Autostellplätze (auch im Mietvertrag), die uns die Besitzer jetzt kündigen wollen. Ist das rechtlich in Ordnung bzw. haben wir irgendeine Chance, dass wir die Parkplätze behalten dürfen? DANKE
Meine konkrete Frage: wir haben ein Büro in einem Wohnhaus das älter als 50 Jahre ist. Zu unserem Mietobjekt gehören auch Autostellplätze (auch im Mietvertrag), die uns die Besitzer jetzt kündigen wollen. Ist das rechtlich in Ordnung bzw. haben wir irgendeine Chance, dass wir die Parkplätze behalten dürfen? DANKE
RE: Mieterschutzwohnung DRINGEND!
Kipp und klar! Der Vermieter darf keine Teilkündigung durchführen. Kühl bleiben und sonst nichts (momentan!)
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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