Wohnungskündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Wohnungskündigung

Beitrag von JUSLINE » 17.01.2007, 10:11

Man hat mir mitgeteilt dass ich meine Wohnung unter einem Jahr nicht kündigen kann. Ist das zulässig? Gibt es hier nicht einen EuGH-Beschluss?



MEMIL
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RE: Wohnungskündigung

Beitrag von MEMIL » 17.01.2007, 12:06

Nein, und es ist auch nicht notwendig. Es gibt einen "Österreich-Beschluss" (MRG), der auch gut ist.

Gesetzlich, darfst du ein unbefristetes Mietverhältnis jederzeit, unter Rücksicht auf die vereinbarte Frist (1 Monat, 3, Monate, 6 Monate, usw. das soll im Mietvertrag stehen). Ausnahme: Wenn du vereinbart hast, dass das Mietverhältnis nicht jederzeit gekündigt werden kann. Dann kannst es nicht vor einem Jahr kündigen, danach wiederum ohne weiteres.

Für ein befristetes Mietverhältnis, war im Österreich bis 28.02.1993 grundsätzlich keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorhanden. Das hat sich mit der MRG-Novelle aus dem Jahr 1993 insofern geändert, dass man jedes Mietverhältnis (damit auch die befristete) nach einem Jahr kündigen darf. Eigentlich sind nicht 1 Jahr sonder (leider) 16 Monate die Zeitraum währenddessen der Vermieter den Mieter molken darf: 12 Monate lauffrist, Kündigung in dem 13. Monate für eine Frist die während der 14.,15. und 16. Monat abläuft.

MfG,

MEMIL



PS: Mit der WR-Novelle 2006 wurde die Situation insofern ein wenig vereinfacht, dass man nicht mehr gerichtlich sondern nur schriftlich (nicht vergessen: EINGESCHRIEBEN!!!) an den Vermieter kündigen kann.


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JUSLINE
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RE: Wohnungskündigung

Beitrag von JUSLINE » 17.01.2007, 12:39

dh mein befristetes Mietverhältnis (befristet auf 3 Jahre), darf ich definitiv unter einem Jahr nicht kündigen?


MEMIL
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RE: Wohnungskündigung

Beitrag von MEMIL » 17.01.2007, 13:26

Rein rechtlich ja! Du solltest mit dem Vermieter verhandeln und einen Nachmieter suchen, vielleicht nimmt er deine vorzeitige Kündigung an.

MfG,

MEMIL


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