Renovierungskosten Allgemein
Verfasst: 16.01.2007, 19:10
Meine Mutter wohnt in einem Miethaus, das seit längerer Zeit erhebliche Mängel aufweist: Das Dach ist undicht, die Isolation ist mangelhaft und führt zu hohen Heizkosten, und die Fenster schliessen nicht richtig.
Die Wohnungsgesellschaft plant nun eine Renovierung, um alle diese Mängel zu beheben. Im Rahmen der Renovierung sollen auch die aussenliegenden Balkone verglast und in Wintergärten umgebaut werden.
Im Augenblick belaufen sich die Gesamtkosten der Wohnung auf monatl EUR 526 für 76 qm. Wegen der (ohnedies erforderlichen) Renovierungsarbeiten wird sich der Mietzins nochmals um etwa EUR 140 für die bereits erwähnten 76 qm erhöhen.
Die Kosten der Renovierung sollen bereits v o r Beginn der Renovierungsphase auf den Mietzins aufgeschlagen werden,
also bereits, bevor die Mieter in den Genuss der verbesserten Wohnqualität kommen, genauer gesagt, schon während der Bau(stellen)phase.
Aus meinem Rechtsempfinden heraus muss ich nun die folgenden Fragen stellen, denn wie eben beschrieben kann das ja nun eigentlich wirklich nicht ablaufen.
1. Wenn bauliche Mängel die Wohnqualität drastisch reduzieren, müsste sich die Möglichkeit bieten, den Mietzins zu reduzieren, ine Erhöhung zu diesem Zeitpunkt ist eine Unverschämtheit.
2. Wenn die Wohnqualität durch die Renovierungsarbeiten wiederhergestellt ist, kann wieder der normale Mietzins bezahlt werden.
3. Werden im Zuge der Renovierung nicht erwünschte "Erweiterungen" vorgenommen, wie zum Beispiel der Umbau des vorhandenen Balkons zu einem Wintergarten, so führt die erweitere Bauphase zu einem "Leben in der Baustelle", das so nicht zumutbar sein kann. Auch hier sollte eine Reduzierung der Miete zulässig sein.
Bitte um Feedback, die nächste Rechnung der Wohnungsgesellschaft kommt bestimmt bald !!!
Vielen Dank
PedroB
Die Wohnungsgesellschaft plant nun eine Renovierung, um alle diese Mängel zu beheben. Im Rahmen der Renovierung sollen auch die aussenliegenden Balkone verglast und in Wintergärten umgebaut werden.
Im Augenblick belaufen sich die Gesamtkosten der Wohnung auf monatl EUR 526 für 76 qm. Wegen der (ohnedies erforderlichen) Renovierungsarbeiten wird sich der Mietzins nochmals um etwa EUR 140 für die bereits erwähnten 76 qm erhöhen.
Die Kosten der Renovierung sollen bereits v o r Beginn der Renovierungsphase auf den Mietzins aufgeschlagen werden,
also bereits, bevor die Mieter in den Genuss der verbesserten Wohnqualität kommen, genauer gesagt, schon während der Bau(stellen)phase.
Aus meinem Rechtsempfinden heraus muss ich nun die folgenden Fragen stellen, denn wie eben beschrieben kann das ja nun eigentlich wirklich nicht ablaufen.
1. Wenn bauliche Mängel die Wohnqualität drastisch reduzieren, müsste sich die Möglichkeit bieten, den Mietzins zu reduzieren, ine Erhöhung zu diesem Zeitpunkt ist eine Unverschämtheit.
2. Wenn die Wohnqualität durch die Renovierungsarbeiten wiederhergestellt ist, kann wieder der normale Mietzins bezahlt werden.
3. Werden im Zuge der Renovierung nicht erwünschte "Erweiterungen" vorgenommen, wie zum Beispiel der Umbau des vorhandenen Balkons zu einem Wintergarten, so führt die erweitere Bauphase zu einem "Leben in der Baustelle", das so nicht zumutbar sein kann. Auch hier sollte eine Reduzierung der Miete zulässig sein.
Bitte um Feedback, die nächste Rechnung der Wohnungsgesellschaft kommt bestimmt bald !!!
Vielen Dank
PedroB