Meine Mutter wohnt in einem Miethaus, das seit längerer Zeit erhebliche Mängel aufweist: Das Dach ist undicht, die Isolation ist mangelhaft und führt zu hohen Heizkosten, und die Fenster schliessen nicht richtig.
Die Wohnungsgesellschaft plant nun eine Renovierung, um alle diese Mängel zu beheben. Im Rahmen der Renovierung sollen auch die aussenliegenden Balkone verglast und in Wintergärten umgebaut werden.
Im Augenblick belaufen sich die Gesamtkosten der Wohnung auf monatl EUR 526 für 76 qm. Wegen der (ohnedies erforderlichen) Renovierungsarbeiten wird sich der Mietzins nochmals um etwa EUR 140 für die bereits erwähnten 76 qm erhöhen.
Die Kosten der Renovierung sollen bereits v o r Beginn der Renovierungsphase auf den Mietzins aufgeschlagen werden,
also bereits, bevor die Mieter in den Genuss der verbesserten Wohnqualität kommen, genauer gesagt, schon während der Bau(stellen)phase.
Aus meinem Rechtsempfinden heraus muss ich nun die folgenden Fragen stellen, denn wie eben beschrieben kann das ja nun eigentlich wirklich nicht ablaufen.
1. Wenn bauliche Mängel die Wohnqualität drastisch reduzieren, müsste sich die Möglichkeit bieten, den Mietzins zu reduzieren, ine Erhöhung zu diesem Zeitpunkt ist eine Unverschämtheit.
2. Wenn die Wohnqualität durch die Renovierungsarbeiten wiederhergestellt ist, kann wieder der normale Mietzins bezahlt werden.
3. Werden im Zuge der Renovierung nicht erwünschte "Erweiterungen" vorgenommen, wie zum Beispiel der Umbau des vorhandenen Balkons zu einem Wintergarten, so führt die erweitere Bauphase zu einem "Leben in der Baustelle", das so nicht zumutbar sein kann. Auch hier sollte eine Reduzierung der Miete zulässig sein.
Bitte um Feedback, die nächste Rechnung der Wohnungsgesellschaft kommt bestimmt bald !!!
Vielen Dank
PedroB
Renovierungskosten Allgemein
RE: Renovierungskosten Allgemein
Lieber Pedro! Langes Anliegen, ich werde deine Schilderung überprüfen und einen Beitrag morgen oder übermorgen darüber schreiben.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Renovierungskosten Allgemein
Pedro! Du verwendest manche Begriffe, die mich in Zweifel bringen, ob du in Österreich oder in Deutschland bist. Ich bin nur für österreichische Anliegen zuständig, nicht da ich ausländerfeindlich wäre (ich hätte die fesche Frau Dr. Pauli aus München gern als Bundespräsidentin von Österreich), aber weil ich (meine Kollegen auch) tue mich schon schwer mit unserem Mietrecht zu recht zu kommen.
„Miethaus“ in Österreich bedeutet in der Umgangssprache „umparifiziertes Haus mit vielen Wohneinheiten die allesamt vermietet sind“. Wohnt deine Mutter in Österreich in so einem Haus, und ist sie die Mieterin einer Wohnung im Haus? Spekulieren wir mit JA und JA zu beiden Fragen!
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Also, das alles gibt in Österreich nicht. Wenn das Haus renoviert werden muss, ist dafür der Eigentümer allein verantwortlich. Das ist sein Eigentum, er muss es sanieren, frisieren, usw.
Was in Österreich gibt ist der § 18, a,b,c,d MRG der dem Eigentümer erlaubt einen Antrag beim Gericht (Wien Schlichtungsstelle) einbringen und dort um eine Erhöhung des Mietzinses ansuchen. Das wird aber vorher überprüft, die Mieter sind Parteien und dürfen sich darüber äußern, annehmen oder ablehnen, dem Umgang de Sanierung in Frage stellen, und erst dann wird einen Beschluss erlassen und die Erhöhung bewilligt (oder auch nicht). Dann beginnt die Sanierung und zugleich wird die teuere Miete bezahlt.
Ist das bei deiner Mutter nicht passiert, dann entweder ist sie in Deutschland (wo es keinen § 18 gibt) oder irgendwas ist falsch und sie kann sich beim Gericht sofort beschweren. Da kann ich dir nicht einmal eine konkrete Empfehlung geben, weil ich nicht weiß wo genau sie ist.
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Eine Mietzinsreduzierung ist wohl (wie immer und ewig reden wir nur von Österreich) möglich, nicht nach dem Mietrechtsgesetz, aber gemäß ABGB § 1096. Die Reduzierung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnung selbst so beschädigt ist, dass die Benutzbarkeit des Mietobjektes eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben ist. Außen liegende Balkone, Fassaden, Dach, das alles sind Allgemeine Teil des Haus. Die müssen gewiß saniert werden, aber man kann nach § 1096 ABGB deswegen nicht die Miete einseitig reduzieren.
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Leben in der Baustelle ist bis gewissen Grade zumutbar. Wenn Staub und Lärm die Überhand nehmen, dann kann man auch eine Ersatzwohnung verlangen und die Miete reduzieren. Die Baustelle muss schon mehr als 4 Wochen dauern.
MfG,
MEMIL
„Miethaus“ in Österreich bedeutet in der Umgangssprache „umparifiziertes Haus mit vielen Wohneinheiten die allesamt vermietet sind“. Wohnt deine Mutter in Österreich in so einem Haus, und ist sie die Mieterin einer Wohnung im Haus? Spekulieren wir mit JA und JA zu beiden Fragen!
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Also, das alles gibt in Österreich nicht. Wenn das Haus renoviert werden muss, ist dafür der Eigentümer allein verantwortlich. Das ist sein Eigentum, er muss es sanieren, frisieren, usw.
Was in Österreich gibt ist der § 18, a,b,c,d MRG der dem Eigentümer erlaubt einen Antrag beim Gericht (Wien Schlichtungsstelle) einbringen und dort um eine Erhöhung des Mietzinses ansuchen. Das wird aber vorher überprüft, die Mieter sind Parteien und dürfen sich darüber äußern, annehmen oder ablehnen, dem Umgang de Sanierung in Frage stellen, und erst dann wird einen Beschluss erlassen und die Erhöhung bewilligt (oder auch nicht). Dann beginnt die Sanierung und zugleich wird die teuere Miete bezahlt.
Ist das bei deiner Mutter nicht passiert, dann entweder ist sie in Deutschland (wo es keinen § 18 gibt) oder irgendwas ist falsch und sie kann sich beim Gericht sofort beschweren. Da kann ich dir nicht einmal eine konkrete Empfehlung geben, weil ich nicht weiß wo genau sie ist.
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Eine Mietzinsreduzierung ist wohl (wie immer und ewig reden wir nur von Österreich) möglich, nicht nach dem Mietrechtsgesetz, aber gemäß ABGB § 1096. Die Reduzierung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnung selbst so beschädigt ist, dass die Benutzbarkeit des Mietobjektes eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben ist. Außen liegende Balkone, Fassaden, Dach, das alles sind Allgemeine Teil des Haus. Die müssen gewiß saniert werden, aber man kann nach § 1096 ABGB deswegen nicht die Miete einseitig reduzieren.
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Leben in der Baustelle ist bis gewissen Grade zumutbar. Wenn Staub und Lärm die Überhand nehmen, dann kann man auch eine Ersatzwohnung verlangen und die Miete reduzieren. Die Baustelle muss schon mehr als 4 Wochen dauern.
MfG,
MEMIL
RE: Renovierungskosten Allgemein
Lieber MEMIL,
Du hast in beiden Fällen richtig geraten, ich lebe in Deutschland, meine Mutter hat aber eine Mietwohnung in Österreich. Das war für mich der Grund, die Infos in meinem Heimatland Österreich einzuholen.
Deine Auskunft hat mir sehr geholfen, und ich werde sie umgehend an meine Mutter weiterleiten.
Vielen Dank
PedroB
Du hast in beiden Fällen richtig geraten, ich lebe in Deutschland, meine Mutter hat aber eine Mietwohnung in Österreich. Das war für mich der Grund, die Infos in meinem Heimatland Österreich einzuholen.
Deine Auskunft hat mir sehr geholfen, und ich werde sie umgehend an meine Mutter weiterleiten.
Vielen Dank
PedroB
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