kündigung, schwanger

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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kündigung, schwanger

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2007, 13:45

ist es möglich bei einem mietvertrag über 4 jahre wenn man aus finanziellen gründen (bin schwanger) ausziehen möchte, einfach die miete nicht mehr zu zahlen bis man gekündigt wird.



lg




MEMIL
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RE: kündigung, schwanger

Beitrag von MEMIL » 15.01.2007, 14:35

Gekündigt werden, kannst du schon, wenn die Miete nicht bezahlt wurde oder wird. Die Räumungsklage wird ganz normal laufen und der Vermieter wird einen Exekutionstitel bekommen. Die Räumung selbst (zwangsweise, wenn du den Schlußel nicht freiwillig übergibst, erfolgt aber über gesonderten Antrag. Da kannst du dann am Amtstag (schnell am ersten Dienstag, Vormittag, nach Bekanntgabe des Räumungstermines) beim Gericht einen protokollarischen Antrag auf Aufschug der Räumung wegen Schwangerschaft einbringen (da muss aber schon über dem 4./5. Monat sein, und Attest muss vorgelegt werden). Die Verschiebung der Räumung kann bis zu 3 Mal (theoretisch) bewilligt werden. Das ist das Kind aber schon im Kindergarten. Wenn die Bewilligung für den Zeitraum zwischen 15. November und 15. April erfolgte, kannst du auch den Antrag auf Aufschub mit der Witterung des Winters begründen. Sicherer ist aber die Schwangerschaft, weil das Kind kommt 100% sicher, während der Schnee wird immer unzuverlässiger.

ABER: bewilligt wird nur wenn die Miete bezahlt wird. Ist die Miete offen, wirst du samt Ungeborenes ins Frauenhaus oder sonstiges begleitet werden.

MEMIL


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JUSLINE
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RE: kündigung, schwanger

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2007, 07:53

ich möchte ja gekündigt werden um zum vater des kindes zu ziehen. leider rennt der mietvertrag 4 jahre und ich weiß nicht wie ich sonst aus dem mietvertrag rauskommen soll. entstehen für mich viele kosten bei einer räumungsklage gegen mich?


MEMIL
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RE: kündigung, schwanger

Beitrag von MEMIL » 16.01.2007, 08:09

Dann ist die Situation schon andere;

1) Die Tatsache, dass das Mietverhältnis befristet ist, hindert dich nicht daran aufzukündigen. Jedes Mietverhältnis, das länger als 1 Jahr dauert, kann nach einem Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist, beendet werden. Ab 01.10.2006 brauchst du nicht einmal mehr zum Gericht gehen, es genügt einen eingeschriebenen Brief an den Vermieter.

2) Wenn das Mietverhältnis noch nicht 1 Jahr gadauert hat, dann solltest du abwägen was billiger ist: die Räumungsklage oder die Vervollständigung der Frist zur Kündigung. Die Klage selbst, wenn du dich nicht dagegen wehrst, ist mit ca. 300 bis 400 Euro zu bewerten (Gerichtsgebühren, Klage, Beweisanträge). Es kann ein wenig mehr werden, wenn du dich dagegen wehrst, sonst sicher nicht.

MfG,

MEMIL


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RE: kündigung, schwanger

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2007, 13:27

da die monatsmiete 650 euro beträgt ist es billiger auf de

kündigung anzulegen.



danke für die rasche hilfe


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