Hallo und guten Abend,
folgender Fall:
Ein in Rente stehendes Paar betreibt eine Ferienwohnung. Ab welcher Mieteinnahmenhöhe pro Jahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Gibt es Steuerfreigrenzen?
Können Kosten für Renovierung und Instandhaltung, Möbel usw. abzugsfähig angegeben werden?
Zusatzhinweis:
Es wird zusätzlich ein fester Untermieter beherbergt. Müssen diese Mieteinnahmen hinzugerechnet werden?
Herzlichen Dank.
Ab welcher Höhe Mieteinnahme Steuererklärung?
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Re: Ab welcher Höhe Mieteinnahme Steuererklärung?
In folgendem Thread wurde bereits unlängst erwähnt, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (dazu zählen auch Pensionen) und aus einer Beherbergung für die persönliche Tarifstufe zusammengerechnet und nach Abzug der Aufwendungen dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen werden (das Gesamteinkommen wird versteuert):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26798#p56789
Im WKO-Link steht, dass eine Einkommensteuererklärungspflicht besteht, wenn das gesamte Jahreseinkommen 13.981 Euro übersteigt und die neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften erzielten anderen Einkünfte wie jene des § 2 Abs.3 Z 6 EStG (Einkommensteuergesetz) den Betrag von 730 Euro überschreiten (§ 41 Abs.1 Z 1 EStG). Ab diesem sogenannten Veranlagungsfreibetrag tritt die Steuerpflicht ein. Der dort erwähnte Grenzbetrag für die Einkommensteuerfreiheit bzw. das steuerfreie Existenzminimum von 12.816 Euro wird im neuen Steuerjahr entsprechend § 33 Abs.1 EStG auf 13.308 Euro angehoben:
https://www.wko.at/oe/news/details-kalte-progression-erleichterungen
Ist alles allerdings auch dort zu lesen:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
Zu den steuerlichen Aspekten bei besondere Verhältnissen vielleicht noch der Beitrag (alte Steuerfreigrenze ignorieren):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=18796#p45043
Dort wird auch erwähnt, dass Instandhaltungs-/Sanierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Auch der Wertverlust von abnutzbarem Anlagevermögen kann nach § 7 bis 8 EStG als Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden (AfA):
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/absetzung-fuer-abnutzung-bei-vuv.html
Weitere absetzbaren Kosten sind im Formular E1b angeführt.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26798#p56789
Im WKO-Link steht, dass eine Einkommensteuererklärungspflicht besteht, wenn das gesamte Jahreseinkommen 13.981 Euro übersteigt und die neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften erzielten anderen Einkünfte wie jene des § 2 Abs.3 Z 6 EStG (Einkommensteuergesetz) den Betrag von 730 Euro überschreiten (§ 41 Abs.1 Z 1 EStG). Ab diesem sogenannten Veranlagungsfreibetrag tritt die Steuerpflicht ein. Der dort erwähnte Grenzbetrag für die Einkommensteuerfreiheit bzw. das steuerfreie Existenzminimum von 12.816 Euro wird im neuen Steuerjahr entsprechend § 33 Abs.1 EStG auf 13.308 Euro angehoben:
https://www.wko.at/oe/news/details-kalte-progression-erleichterungen
Ist alles allerdings auch dort zu lesen:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
Zu den steuerlichen Aspekten bei besondere Verhältnissen vielleicht noch der Beitrag (alte Steuerfreigrenze ignorieren):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=18796#p45043
Dort wird auch erwähnt, dass Instandhaltungs-/Sanierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Auch der Wertverlust von abnutzbarem Anlagevermögen kann nach § 7 bis 8 EStG als Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden (AfA):
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/absetzung-fuer-abnutzung-bei-vuv.html
Weitere absetzbaren Kosten sind im Formular E1b angeführt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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