Seite 1 von 1

Untermietverhältnis Betriebskosten Abrechnung

Verfasst: 20.12.2024, 10:08
von anton_untermieter
Hallo!
Meine Frage ist kurz und knapp und hoffentlich auch so kurz und knapp zu beantworten ;)

1. Habe ich als Untermieter das Recht die Belege für eine Betriebskostenabrechnung einzusehen?
2. Wenn ein Untervermieter ein Jahr vergessen hat die Betriebskosten anzupassen, mir auch keine Abrechnung geschickt hat, darf er dann im nächsten Jahr über 10% erhöhen und die Vorschreibung direkt an mich weitergeben?

Vielen Dank schonmal!

Re: Untermietverhältnis Betriebskosten Abrechnung

Verfasst: 20.12.2024, 15:20
von alles2
Nicht unbedingt, da Faktoren entscheidend sein können, wie z.B. ob der Vollanwendungsbereich des MRG gilt oder ob die Wohnung ganz bzw. teilweise vermietet wird. Ansehen müsste man sich, was zum Mietzins vereinbart und welche vertragliche Regelung getroffen wurde. Letztendlich könnte es eine zivilrechtliche Angelegenheit bleiben.
Es entspricht dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Betriebkosten weiterverrechnet werden können und man dafür ein Recht auf Belegeinsicht hat. Erstere ist auch im Interesse des Hauptmieters, während der Untermieter schon auch erfahren darf, für was er eigentlich genau bezahlt (auch in Bezug auf die Betriebkostenüberwälzung bzw. den Zuschlag von 10%).