Betriebskosten

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JUSLINE
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Betriebskosten

Beitrag von JUSLINE » 07.01.2007, 23:54

Hallo,

Es geht wieder mal um die Betriebskosten.

Ich wohne in einr Wohnanlage mit 30 Wohnungen. Die Wohnung ist von mir gemietet. Bis jetzt habe ich monatl. ca 15 in die Reperaturrücklage eingezahlt. Diese Rücklage ist Teil der Betriebskosten. In den letzeten Monaten hat sich diese Rücklage allerdings zeimlich erhöht.

Dabei bin ich als Mieter eigentlich nicht für Reperaturen an der Wohnanlage zuständig oder?

Mein Vermieter hat mir nur gesagt, er weiss auch nicht genau was von der Reperaturrücklage gezahlt wird. Sie sei aber auf alle Fälle vom Mieter und nicht vom Eigentümer zu bezahlen.

Können sie mir diesbezüglich helfen?

Danke!




MEMIL
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RE: Betriebskosten

Beitrag von MEMIL » 10.01.2007, 03:03

Ja, da können wir Ihnen helfen. Grundsätzlich hat die Reparaturrücklage, oder Reserve, oder was immer hier als Titel verwendet wird, nichts mit dem Mieter zu tun. Das ist ein Problem und auch eine finanzielle Belastung des Eigentumers allein.

Es gibt jedoch (lediglich bei Bauten deren Baubewilligung nach dem 08.05.1945 erteilt worden sind und rechtlich als "Neubau" zu betrachten sind, und auch wo eine frei vereinbarte Miete zulässig ist) die Möglichkeit einer schriftlichen Vereinbarung, wonach der Mieter auch die Rücklage bezahlen muss.

Schauen Sie ob in Ihrem Mietvertrag (beim Neubaugebäude) so was vereinbart wurde. Wenn nicht, dann suchen Sie sofort eine Beratungsstelle wie Mietervereinigung, oder desgleichen, und klagen sie dem Vermieter (wenn die Forderung nicht verjährt ist). Bei Altbauten (die dem MRG zur Gänze unterliegen) ist diese Vereinbarung auch wenn schriftlich vorhanden, unzulässig.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Betriebskosten

Beitrag von JUSLINE » 10.01.2007, 11:22

Hallo,

Zuerst einmal vielen Dank für fie Antwort. Das hat uns wirklich sehr gehofen.

Nochmals zur Rücklage. Wir zahlen diese seit fast 3 Jahren monatlich als Bestandteil der Betriebskosten ein. Sie haben geantwortet, dass wir den Betrag zurückverlangen können wenn das ganze nicht verjährt ist. Was bedeutet das genau?

Können wir diese Rücklage nur für das letzte Jahr zurückverlangen oder für die ganzen 3 Jahre?

Vieln Dank für die hilfe!



lg günther


MEMIL
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RE: Betriebskosten

Beitrag von MEMIL » 10.01.2007, 11:43

Seit der Wohnrechtsnovelle die am 01.03.1993 in Kraft getreten ist, kann man Rückforderungsansprüche für die 3 folgende Jahre ab Abschluss des Mietvertrages geltend machen. Nach 3 Jahren sind jedoch die Forderungen verjährt. Deswegen, Falls ihr den Mietvertrag nicht länger als 3 Jahre habt, sollt ihr dringend eine Beratungsstelle aufsuchen (in Wien würde ich sogar mich direkt an die MA-50 (vormalige MA-16) in der Muthgasse, im 19. Bezirk, wenden und einen Antrag sofort einbringen, bevor es zu einer Verjährung kommt.

Sind schon mehr als 3 Jahre vorbei, dann sollte der Mietvertrag auch überprüft werden. Es zahlt sich absolut aus. Nur: dringend!!!!

MfG,

MEMIL

memil@gmx.net (für weitere Infos, auch absolut kostenlos!)


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