Endabrechnung nach Auszug

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JUSLINE
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Endabrechnung nach Auszug

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 15:04

Guten Tag! Ich hätte eine dringende Frage: Wir, meine Freundin und ich, haben Ende Juli unser Mietverhältnis nach 2-jähriger Befristung gekündigt. Nun versuchen wir seit August nun endlich unsere Endabrechung für Strom und Wasser zu bekommen (haben Monatlich einen Betreg für Wasser und Strom zuzüglich zur Miete bezahlt). Ich habe mittlerweile schon bei der dortigen Gemeinde nachgefragt, ob unser ehemaliger Vermieter die Wasserendabrechung nun schon beantragt hat. Laut der Frau hat er schon Anfang Dezember die Rechnung für Wasser bezahlt. Strom hat er sowieso schon vorliegen, laut dem Vermieter. Ich streite mich jetzt schon seit August um diese Endabrechnung, telefonisch ist er sowieso nicht mehr zu erreichen weil er ständig auflegt. Soll ich mich nun gleich an unseren Anwalt wenden, wenn ja, was kann man überhaupt in diesem Fall machen? Danke im Voraus!




MEMIL
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RE: Endabrechnung nach Auszug

Beitrag von MEMIL » 29.12.2006, 17:33

Eine seriöse Antwort bedarf eine Überprüfung des Mietvertrages. Wenn es sich um ein Mietverhältnis handelt, das halbwegs dem MRG untersteht, muss der Vermieter wahrscheinlich dir keine Abrechnung vorlegen, sondern dem neuen Mieter. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nur per Kalenderjahr. Am Ende des Jahres muss der Vermieter die Betriebskosten abrechnen und wer am 31. Dezember Mieter ist, wird die Abrechnung erhalten. Da werdet ihr nicht sein. Das trifft jedenfalls die Wasserabrechnung zu, sowie auch Versicherung, Grundsteuer, Mühlgebühr.

Die Alternative hier wäre eine monatliche Abrechnung, die auch vorgesehen wird, aber in der Praxis kaum verwendet (ich selbst habe in 20 Jahren 2 oder 3 solche Abrechnungsart gesehen). Hier hätte der Vermieter euch die Abrechnung aber gleich per Ende Juli, ohne Wenn und Aber, vorlegen müssen.

Eine Besonderheit sehe ich in eurem Fall nur bei der Stromrechnung. Strom (die im Mietobjekt selbst bezogen und verwendet wird) ist kein fixer Bestand der Betriebskosten.

Kurz formuliert: man muss hier wissen was für ein Gebäudeart in Frage steht (Einfamilienhaus, Mehrparteien Zinshaus, Altbau, Neubau) und dann was und ob im Mietvertrag was vereinbart wurde (das zulässig ist).

Wenn es sich um einen höheren Betrag handelt, selbstverständlich ist ziel führend einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Wenn aber die Sache nicht so gravierend ist, dann wendet euch an einer Mieterorganisation oder Verein, die/der euren Mietvertrag kostenlos überprüfen kann.

Wir können hier selbstverständlich Ferndiagnose ergießen, aber das ersetzt eine umfangreich Beratung nicht.

MfG,

MEMIL

(memil@gmx.net)




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JUSLINE
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RE: Endabrechnung nach Auszug

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2006, 17:53

Danke für die schnelle Antwort. Wir werden uns so schnell es geht bei der Arbeiterkammer informieren. Unser Vertrag unterliegt sicher nicht den Richtlinien des MRG da wir einfach nur einen Vertrag mit Namen, Wohnort, Wohnart, Datum und Unterschrift von unserem ehemaligen Vermieter haben. Dies ist, wie ich erfahren habe, gar nicht zulässig. Neue Mieter wird er sicher auch nicht so schnell finden, da die Wohnung keine Heizung hat (wir hatten einen Holzofen, den wir wieder mitgenommen haben) und in der Wohnung schon Schimmel war. Das mit der monatlichen Abrechung hat mir die Frau am Gemeindeamt auch gesagt, dass dies möglich gewesen wäre. Ich weiss nicht, warum er sich so lange Zeit damit lässt? Ich hoffe nur, dass wir die Sache schnell klären können, denn das zieht sich ja jetzt schon seit August. mfg davidus1


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