Lichte Höhe
Verfasst: 24.12.2006, 14:58
ich wohne in einer von meinen Eltern gekauften Eigentumswohnung (erbaut circa 1980). In den alten Prospekten der Baufirma (Wohnungseigentumsbau(mittlerweile pleite)) steht drinnen, daß die "lichte Höhe" in den Wohnungen des Hauses 2m50 beträgt. Nun habe ich mal selber nachgemessen und die Höhe liegt bei circa 2m46. Nun habe ich gelesen, daß "Aufenthaltsräume" mindestens eine lichte höhe von 2,50m haben müssen(zumindestens bei Neubau und Bauabnahme bei Wiener Bauordnung), und auch das es für Büros Arztpraxen usw diese Mindestanforderung gibt(arbeitsrechtlich).
Wenn sich nun also die Bauleute in unserm Stock bzw. Haus vertan haben, was bedutet dies für Wiederverkauf bzw. Vermietung?
Wenn sich nun also die Bauleute in unserm Stock bzw. Haus vertan haben, was bedutet dies für Wiederverkauf bzw. Vermietung?