Guten Tag!
Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin, bin noch neu hier.
Ich besitze eine Wohnung die ich nächstes Jahr vermieten will. Die Wohnung besitzt ein zweites Schlafzimmer im Dachboden die man über eine schmale, steile Stiege erreicht. Weiters ist der Wohnungseingang über eine Hohe Außentreppe erreichbar. Die Stiegen sind problemlos begehbar und haben auch Handläufe, dennoch sind sie nicht normgerecht. Wichtig wäre vielleicht noch zu sagen die Wohnung ist in Österreich.
Nun meine Frage: Würde ich hier Probleme bekommen beim Vermieten falls sich ein Vermieter verletzt?
Liebe Grüße, der neue im Forum
Neue Wohnung ohne normgerechte Treppen
Re: Neue Wohnung ohne normgerechte Treppen
Es stellt sich hier vorrangig die Frage, ob die Wohnung überhaupt über eine baurechtliche Benützungsbewilligung verfügt. Bei Ihren Schilderungen könnte dies fraglich sein.
Baurechtliche Benützungsbewilligungen wurden/werden (je nach Bauordnung des jew. Landes) entweder im Rahmen einer Abnahme (Kollaudierung) erteilt, oder gelten mit Abgabe einer entsprechenden Fertigstellungsmeldung als erteilt.
Klären Sie dies unbedingt ab, bevor Sie daran gehen, zu vermieten!
Baurechtliche Benützungsbewilligungen wurden/werden (je nach Bauordnung des jew. Landes) entweder im Rahmen einer Abnahme (Kollaudierung) erteilt, oder gelten mit Abgabe einer entsprechenden Fertigstellungsmeldung als erteilt.
Klären Sie dies unbedingt ab, bevor Sie daran gehen, zu vermieten!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Neue Wohnung ohne normgerechte Treppen
Hallo!
Die Wohnung wurde 2020 von mir beim Elternhaus angebaut. Baufertigstellungsmeldung hab ich auf der Gemeinde erledigt.
Habe auch bis vor kurzem selbst in der Wohnung gewohnt.
Die Wohnung wurde 2020 von mir beim Elternhaus angebaut. Baufertigstellungsmeldung hab ich auf der Gemeinde erledigt.
Habe auch bis vor kurzem selbst in der Wohnung gewohnt.
Re: Neue Wohnung ohne normgerechte Treppen
Dann verstehe ich nicht, was Sie mit "nicht normgerecht" meinen.
Wenn die Treppen der BauO entsprechen, was ja eigentlich der Fall sein müsste, wenn sie so baubehördlich bewilligt wurden und auch in Entsprechung der Baubewilligung errichtet wurden (nur dann darf der Ziviltechniker auch eine Fertigstellung anzeigen), wo wäre dann das Problem?
Ein Mieter, der die Wohnung zuvor besichtigt, wird sich später nicht darauf berufen können, mit vorschriftsmäßigen Treppen nicht zurecht zu kommen.
Wenn die Treppen der BauO entsprechen, was ja eigentlich der Fall sein müsste, wenn sie so baubehördlich bewilligt wurden und auch in Entsprechung der Baubewilligung errichtet wurden (nur dann darf der Ziviltechniker auch eine Fertigstellung anzeigen), wo wäre dann das Problem?
Ein Mieter, der die Wohnung zuvor besichtigt, wird sich später nicht darauf berufen können, mit vorschriftsmäßigen Treppen nicht zurecht zu kommen.
RA Mag. Michael Gruner
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