Hallo zusammen,
Ich habe eine Neubauwohnung in Wien gemietet und vor kurzem meinen Mietvertrag gekündigt. Als letzter Miettag war der 15. November 2024 vereinbart. Bei der Endabnahme stellte der zuständige Makler keine Schäden fest und teilte mir mit, dass ich meine gesamte Kaution zurückbekomme. Zur BK-Abrechnung und Heizungskostenabrechnung sagte er jedoch, dass es nicht geplant sei, dass ich die zu viel gezahlten Beträge zurückbekomme.
Im Jahr 2023 führte die Heizkostenabrechnung zu einer Rückerstattung von mehr als 600 Euro + 20% USt, und angesichts der im Jahr 2024 gezahlten Rückstellungen und der Entwicklung des Gaspreises würde ich auch im Jahr 2024 voraussichtlich mehrere hundert Euro zu viel bezahlt haben. Ich finde das äußerst unfair und dachte, dass ich gemäß HeizKG Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten habe. Ist das richtig? Woher weiß ich, ob das HeizKG gilt? Wie ist es mit der BK-Abrechnung?
Ein paar Hintergrundinformationen:
- Das Gebäude stammt aus den 90er Jahren, daher gilt meines Wissens nach die Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes.
- Das Gebäude hatte etwa 20 Wohnungen. Ich glaube, sie waren alle vermietet und wurden von derselben Hausverwaltung verwaltet, die unser einziger Vermittler zum Eigentümer (einer Immobilienanlagegesellschaft) war.
- Es gab eine (Gas-)Zentralheizung, die im gesamten Gebäude gemeinsam genutzt wurde. Die Kosten wurden anteilig auf die Wohnfläche aufgeteilt.
- Im Mietvertrag heißt es ausdrücklich: „Für die Verrechnung der v.a. Betriebskosten, öffentlichen und besonderen Aufwendungen sind die Bestimmungen des MRG anzuwenden und diese werden anteilig dem Verhältnis der Nutzflächen über die Hausverwaltung des Hauses abgerechnet. Die Heizung wird anteilig nach dem Verhältnis der Nutzflächen berechnet.“
- Die einzigen Bestimmungen im Mietvertrag über die Wohnungsrückgabe beziehen sich auf den Wohnungszustand und die Tatsache, dass die Kaution zur Deckung von Schäden herangezogen werden kann.
Vielen Dank im Voraus
Heizkostenabrechnung bei Mietwohnungrückgabe
Re: Heizkostenabrechnung bei Mietwohnungrückgabe
Das Thema ist zu komplex, als dass man hier eine verbindliche Auskunft geben könnte. Hier eine kleine Anregung:
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Heizkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung_nach_dem_HeizKG.html
Du kannst es auch bei den Wiener Mieterberatungen versuchen, wobei gewisse Beratungsleistungen an eine Mitgliedschaft gebunden sein können. Ein Überblick über die Wohnungsberatungsstellen, Behörden und Internetseiten findet man unter folgendem Link:
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Mieterberatung%2FMieterinnenberatung
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Heizkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung_nach_dem_HeizKG.html
Du kannst es auch bei den Wiener Mieterberatungen versuchen, wobei gewisse Beratungsleistungen an eine Mitgliedschaft gebunden sein können. Ein Überblick über die Wohnungsberatungsstellen, Behörden und Internetseiten findet man unter folgendem Link:
https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Mieterberatung%2FMieterinnenberatung
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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