Mündlicher Mietvertrag - Pflichte
Verfasst: 10.12.2006, 22:22
Hallo!
Ich habe eine kurze Frage wegen mündlicher Mietvertrag und hoffe, jemand kann mich hier beantworten.
Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohnung - allein - als Untermieter (mündlicher Vertrag) gelebt.
Jetzt bin ich umgezogen. In den letzten Tagen, beim putzen, ist der (alte) E-Herd kaputtgegangen.
Ich wollte wissen, ob ich jetzt automatisch verpflichtet bin, die Reparatur- bzw. Austauschkosten zu übernehmen.
Vielen Dank im Voraus!
Mfg,
homosapiens
Ich habe eine kurze Frage wegen mündlicher Mietvertrag und hoffe, jemand kann mich hier beantworten.
Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohnung - allein - als Untermieter (mündlicher Vertrag) gelebt.
Jetzt bin ich umgezogen. In den letzten Tagen, beim putzen, ist der (alte) E-Herd kaputtgegangen.
Ich wollte wissen, ob ich jetzt automatisch verpflichtet bin, die Reparatur- bzw. Austauschkosten zu übernehmen.
Vielen Dank im Voraus!
Mfg,
homosapiens