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Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Verfasst: 10.12.2006, 22:22
von JUSLINE
Hallo!



Ich habe eine kurze Frage wegen mündlicher Mietvertrag und hoffe, jemand kann mich hier beantworten.



Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohnung - allein - als Untermieter (mündlicher Vertrag) gelebt.

Jetzt bin ich umgezogen. In den letzten Tagen, beim putzen, ist der (alte) E-Herd kaputtgegangen.

Ich wollte wissen, ob ich jetzt automatisch verpflichtet bin, die Reparatur- bzw. Austauschkosten zu übernehmen.



Vielen Dank im Voraus!



Mfg,

homosapiens

RE: Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Verfasst: 12.12.2006, 14:52
von MEMIL
Nein, keine Sorge. Wenn das Mietverhältnis nur 2 Jahre gedauert hat, und das Gerät schon alt war, müssen Sie nicht bezahlen. Anderes wäre, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag vorliegen würde. Bei mündlicher Untermiete wird angenommen, dass keine Reparaturpflicht vereinbart wurde.

MfG,

MEMIL


RE: Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Verfasst: 12.12.2006, 21:53
von JUSLINE
hallo MEMIL!

vielen dank für die antwort!!!

:-)



MfG

homosapiens