Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

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JUSLINE
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Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Beitrag von JUSLINE » 10.12.2006, 22:22

Hallo!



Ich habe eine kurze Frage wegen mündlicher Mietvertrag und hoffe, jemand kann mich hier beantworten.



Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohnung - allein - als Untermieter (mündlicher Vertrag) gelebt.

Jetzt bin ich umgezogen. In den letzten Tagen, beim putzen, ist der (alte) E-Herd kaputtgegangen.

Ich wollte wissen, ob ich jetzt automatisch verpflichtet bin, die Reparatur- bzw. Austauschkosten zu übernehmen.



Vielen Dank im Voraus!



Mfg,

homosapiens



MEMIL
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RE: Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Beitrag von MEMIL » 12.12.2006, 14:52

Nein, keine Sorge. Wenn das Mietverhältnis nur 2 Jahre gedauert hat, und das Gerät schon alt war, müssen Sie nicht bezahlen. Anderes wäre, wenn es einen schriftlichen Mietvertrag vorliegen würde. Bei mündlicher Untermiete wird angenommen, dass keine Reparaturpflicht vereinbart wurde.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Mündlicher Mietvertrag - Pflichte

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2006, 21:53

hallo MEMIL!

vielen dank für die antwort!!!

:-)



MfG

homosapiens


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