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50 % Nutzung einer Mietwohnung

Verfasst: 04.11.2024, 12:50
von Silviane
Hallo!
Ich hatte den Thread mit dem Fenstereinbau und bis jetzt keine Antwort diesbezüglich weder vom Hausherrn noch von der Verwaltung bekommen. Ausser, jetzt kürzlich dass das Haus verkauft wird und der jetzige Hausherr sich damit nicht mehr beschäftigen wird.

Jemand hat mich aufmerksam gemacht, dass es eine 50% Nutzung für Hauptmieten gibt und Detektive, die darauf angesetzt sind, Mieter zu überwachen und dann kann es sein, dass man eine Räumungsklage bekommt.

In meinem Fall habe ich begonnen mein Zimmer auszuräumen und bin im Sommer bei Freunden bzw. im Gartenhaus untergekommen.
Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert.
Zuerst hat sich die Fensterfirma der Hausverwaltung 6 Wochen mit dem Kovo Zeit gelassen, überschnitt sich mit neuem Kovo von neuer Firma.
2 Monate weg wie nichts. Dann den Hausherrn schriftlich anfragen. Keine Antwort, monatelang warten und vertrösten lassen.
Jetzt hab ich wenigstens den Boden machen lassen und das Abdecken , Ausmalen ,Einräumen der Möbel dauert noch ca. 2 Wochen.
Das mit den Fenstern hat mich über 4 Monate Warterei gekostet. Und habe immer noch keine neuen.

Kann man mich aus der Wohnung rauskündigen, weil ich ( unverschuldet) so lang für die Renovierung brauchte?

LG

Re: 50 % Nutzung einer Mietwohnung (Kovo = Kostenvoranschlag)

Verfasst: 04.11.2024, 23:36
von alles2
Halte die Aussagen des Bekannten für einen Mythos, wobei ich nicht weiß, ob das von jemanden kam, der praktisch denselben Mietvertrag hat wie Du und es dort drinsteht. Es gibt den Kündigungstatbestand der Nichtbenützung nach § 30 Abs.2 Z 6 MRG, der eine regelmäßige Verwendung eines Objekts zu Wohnzwecken und den dringenden Wohnbedürfnis vorsieht. Sollte ein Vermieter behaupten, dass das nicht gegeben ist, brauchst Du als Mieter nur beweisen, dass die Wohnung in offenbar naher Zeit (das kann auch erst in einem Jahr sein) sehr wohl dringend benötigt wird und die aktuellen Aufenthaltsorte nur übergangsweise genutzt werden. Der Bedarf ist auch konkret, da man als schutzwürdiges Interesse sonst nicht die erhöhte Brauchbarkeit investieren würde.

Re: 50 % Nutzung einer Mietwohnung

Verfasst: 05.11.2024, 09:15
von Silviane
Vielen Dank alles2!
Dieser Hinweis kam von jemanden, der manchmal für die Hausverwaltung arbeitet.

Ich hab mir gedacht, dass es nicht so einfach geht, jemanden zu kündigen. Aber der Mann hat mir mit der Geschichte vom Detektiv und der Räumungsklage Angst gemacht!
Besser nachfragen, als eventuell später vor vollendeten Tatsachen zu stehen und Probleme haben.
Danke und LG, Silviane

Re: 50 % Nutzung einer Mietwohnung

Verfasst: 05.11.2024, 20:42
von alles2
Da bin ich schon bei Dir, Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wie bereits angedeutet, sollte dennoch der Mietvertrag berücksichtigt werden,