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Auf der Straße

Verfasst: 22.11.2006, 18:29
von JUSLINE
Hallo!

Ich habe ein kleines Problem. Ich war bisher Mieter einer Wohnung in Wien und habe jetzt mir eine neue Wohnung gekauft, um sie zu bewohnen. Die jetzige Bewohnerin dieser Wohnung ist auch die ehemalige Eigentümerin, aber seit ein paar Tage stehe ich jetzt als Besitzer im Grundbuch. Die Schlüsselübergabe muss laut unserem Kaufvertrag bis zum 1. Dezember stattfinden, so dass ich einziehen kann.

Mittlerweile habe ich meinen jetzigen Mietvertrag rechtzeitig per 30.11. gekündigt, und muss am 30.11. also von meiner jetzigen Wohnung weg.

Problem: die Frau, von der ich die Wohnung gekauft hat, meint jetzt, dass sie in der Wohnung bis Ende Jänner bleiben will.

Was kann ich tun? Wenn ich klage, wie stehen meine Chancen, eine rasche Klärung der Situation zu bekommen?

Danke für eure Hilfe.

RE: Auf der Straße

Verfasst: 23.11.2006, 20:33
von MEMIL
Wenn im Kaufvertrag ein Übergabedatum vereinbart wurde, kannst du die Übergabe einklagen und sogar Schadensersatz verlangen. Wenn jedoch kein Übergabedatum vereinbart wurde, dann kannst du nur abwarten. Eine Klage auf Übergabe wäre auch zulässig, jedoch wenn die gute Dame sich per Ende Jänner auf den Staub machen will, dann abwarten ist das Beste schneller geht es sowieso nicht.

MfG,

MEMIL